Der Handel begrüßt die nach Medienberichten in der Koalition gefundene Einigung zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung. Damit wird es Einzelhändlern ermöglicht, öffentliche WLAN-Angebote zu unterbreiten, ohne Abmahnungen zu riskieren. Die Störerhaftung war bisher Haupthindernis für eine stärkere Verbreitung von WLAN-Angeboten im Einzelhandel.

„Die Abschaffung sorgt für Rechtssicherheit und bietet dem stationären Handel die Chance, verstärkt digitale Services anzubieten“, so Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE). Mit der Abschaffung der Pflicht für eine Vorschaltseite scheine nun ein praxistaugliches Gesetz in Aussicht. WLAN im Einzelhandel ist die Grundlage für viele Technologien und Anwendungen, da der Internetzugang aufgrund von baulichen Begebenheiten oft nur durch WLAN sichergestellt werden kann. Dazu zählen Anwendungen wie das Mobile Bezahlen, Innen-Navigation oder die unterschiedlichen Möglichkeiten der Beacon-Technologie. Nicht zuletzt können Einzelhändler nun auch einem Kundenwunsch nachkommen: 70 Prozent der Kunden wünschen sich kostenlose WLAN-Angebote beim Einkaufen.