Mit dem im März angekündigten vorgezogenen Kabinettsbeschluss hat die Landesregierung am gestrigen Tag erste Weichen für die landesplanerische Steuerung von großflächigem Einzelhandel gestellt und damit auf zahlreiche laufende Investitionsvorhaben auf der grünen Wiese reagiert. Aus der zuständigen Staatskanzlei heißt es, es bestehe ein breiter Konsens, dass landesplanerische Regelungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels zeitnah notwendig sind, um die Innenstädte zu stärken und das „zentrenschädliche Bauen auf der grünen Wiese“ zu verhindern.

„Für den NRW-Einzelhandel ist eine verlässliche Landespolitik das A und O. Um auch weiterhin erfolgreich am Markt agieren zu können, sind verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Planungen die Grundlage“, kommentiert Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen (HV NRW), die gestrige Entscheidung. „Für die landesplanerische Steuerung heißt das: Einzelhandelsansiedlungen auf der „grünen Wiese“, also vor den Toren der Stadt, dürfen nicht länger zum Spielball von Investoren werden, die an dieser Stelle auf vielen Tausend Quadratmetern zentrenrelevante Waren anbieten möchten und damit die gewachsenen Strukturen in den kommunalen Zentren gefährden. Wir begrüßen die nun erfolgte Billigung des Entwurfs außerordentlich und verstehen dies als ein eindeutiges Signal an Kommunen und Investoren. Die noch ausstehende – und vom Handel händeringend erwartete – abschließende Novellierung des Landesentwicklungsplans für NRW wird zu den vorrangigen Aufgaben der neuen Legislaturperiode zählen“, so Achten weiter.

Ab Juni sollen mittels eines viermonatigen Beteiligungsverfahrens alle Kommunen, über 200 weitere Beteiligte und die allgemeine Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Die Staatskanzlei weist dennoch explizit darauf hin, dass die mit dem Kabinettsbeschluss vorliegenden „in Aufstellung befindlichen Ziele“ gemäß § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen bereits ab sofort zu berücksichtigen seien.

Zu den Schwerpunkten der inhaltlichen Ausrichtung landesplanerischer Ziele und Grundsätze gehören u.a. das Lenken von großen Einzelhandelsvorhaben in zentrale Lagen sowie der Schutz von Versorgungsstrukturen. Ausnahmen sind daher beispielsweise zur Sicherung der Nahversorgung möglich.

Die amtierende Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hatte in ihrer Festansprache anlässlich des Jahresempfangs des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen und des Rheinischen Einzelhandels- und Dienstleistungsverbandes am 19. März 2012 einen entsprechenden Kabinettsbeschluss noch vor den Neuwahlen zugesichert. Die Innenstädte in NRW müssten gestärkt werden, sagte Kraft, sie seien ein Kulturerbe, das es zu bewahren und zu pflegen gelte. Der Einzelhandel sei dabei ein unverzichtbarer Partner.

Der Handelsverband NRW vertritt über 100.000 Einzelhandelsunternehmen jeglicher Betriebsgröße und -form. Mit einem jährlichen Umsatz von rund 93 Milliarden Euro ist der Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen ein wirtschaftliches Schwergewicht, mit über 700.000 Beschäftigten und mehreren tausend Auszubildenden einer der wichtigsten Arbeitgeber und Nachwuchsförderer des Landes.