Nach der gestrigen Beendigung der Koalitionsverhandlungen steht der Entwurf des Koalitionsvertrages von SPD und den Grünen als politische Marschroute für die kommende Legislaturperiode fest. Mit Spannung hat der Handelsverband NRW (HV NRW) dabei etwaige Pläne zur Veränderung des gegenwärtig gültigen Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) erwartet.

Nach der erhitzten Debatte um das LÖG NRW zu Beginn des Jahres, in der auch Forderungen nach einer starken Reglementierung der Öffnungszeiten an den Werktagen laut wurden, stellt der HV NRW erleichtert fest, dass überbordende Eingriffe in das erprobte und für Kunden sowie Händler gleichermaßen gut funktionierende System ausbleiben. Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer HV NRW: „Wir sehen, dass sowohl der Appell der Händler an die Politik als auch die Bedürfnisse der Verbraucher in die Koalitionsverhandlungen eingegangen sind. Wir begrüßen daher, dass die Freigabe der Öffnungszeiten an den Werktagen unangetastet bleibt.“

Erst im Mai hatte eine Studie des Meinungsforschungsinstitutes YouGov gezeigt, dass die Mehrheit der Bürger in NRW das gegenwärtig gültige LÖG NRW befürworten und teilweise sogar nach einer weiteren Flexibilisierung der Öffnungszeiten verlangen. Auch der Wunsch nach mehr verkaufsoffenen Sonntagen wurde in der Umfrage laut. Dem kommt die rot-grüne Landesregierung jedoch in der neuen Legislaturperiode nicht nach. Bereits vor der Wahl hatte die amtierende Ministerpräsidentin Hannelore Kraft angekündigt, eine „Aushöhlung des Sonntagsschutzes“ zu unterbinden. Laut dem Entwurf des Koalitionsvertrages soll dieser Forderung nun Rechnung getragen und die Anzahl der Sonntagsfreigaben begrenzt und wieder an Anlässe gebunden werden. Darüber hinaus soll der Sonntagsschutz nun schon am Sonnabend um 22 Uhr beginnen. „Darüber sind wir schon ein wenig verwundert“, kommentiert Dr. Peter Achten den entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag. „Dieser Rückschritt in eine stärkere Reglementierung der Samstags-Öffnungszeiten ist absolut nicht notwendig und birgt gleichzeitig wiederum einen hohen bürokratischen Aufwand in sich, wenn die Händler nun auch Late-Night-Shoppings anlassbezogen und Termin für Termin beantragen müssen. Die bis dato gültige Regelung war klar, einfach und hat vor allem für alle Seiten gut funktioniert.“

Nun bleibt abzuwarten, in welchem Umfang der Vorschlag aus dem Koalitionsvertrag in einen Gesetzesentwurf einfließt. Achten mahnt vor diesem Hintergrund zu Augenmaß und Weitsicht: „Zum einen sollte sich aus dem geforderten Anlassbezug für verkaufsoffene Sonntage und andere Verkaufserlebnisse außer der Reihe kein bürokratisches Monster entwickeln – es muss handhabbar bleiben. Zum anderen blicken wir sehr kritisch darauf, in welchem Umfang die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage tatsächlich zurückgefahren wird, denn es besteht hier die Gefahr der Benachteiligung von kleinen Städten und Stadtteilen.“

Der Entwurf des Koalitionsvertrages kann online eingesehen werden.

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