Einen Tag vor der Abstimmung über die Novelle der Ladenöffnungszeiten im Plenum des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich die rot-grüne Regierungskoalition in der Debatte um die Anzahl der möglichen Sonntagsöffnungen im Advent auf einen Kompromiss einigen können. Ein entsprechender Änderungsantrag liegt vor.

Für Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW, ist der Kompromiss, der dem eben vorgestellten Änderungsantrag zugrunde liegt, ein zweischneidiges Schwert: „Natürlich begrüßen wir, dass sich die rot-grüne Regierungskoalition auf zwei mögliche Sonntagsöffnungen im Advent einigen konnte.“ Doch die Kehrseite der Medaille wiegt schwer, so die scharfe Kritik von Achten: „Dass die Gesamtzahl der Sonntagsöffnungen pro Kommune dafür allerdings auf elf reduziert wurde, ist ein zu hoher Preis!“

Der heutigen Einigung vorausgegangen ist eine Debatte um die Anzahl möglicher Sonntagsöffnungen im Advent. Laut ursprünglichem Gesetzesentwurf sollten pro Kommune und Kalenderjahr 13 verkaufsoffene Sonntage zugelassen werden, wobei lediglich ein Termin für eine Sonntagsöffnung auf die Adventszeit entfallen sollte. Die sogenannte „12+1-Regelung“ schoss nach Ansicht der NRW-Einzelhändler jedoch weit über das Ziel des Sonntagsschutzes hinaus. Per Gesetz, so die Warnung des NRW-Branchenverbandes, würden Händler in den Innenstädten und Nebenzentren in Konkurrenz zueinander gedrängt werden – ein Wettbewerb, der aufgrund der Werbe- und Anziehungskraft der Innenstädte zu Lasten der Vielfalt, Attraktivität und Verkaufsaktivität in den Stadtteilen gehen würde. Die Debatte um die Sonntagsöffnungen war zusätzlich durch eine umstrittene Ankündigung des NRW-Wirtschaftsministers Garrelt Duin auf dem Jahresempfang der Einzelhandelsverbände im März 2013 angeheizt worden. Der hatte sich damals für einen zweiten verkaufsoffenen Sonntag im Advent ausgesprochen.

Der Handelsverband NRW vertritt seit Beginn der Diskussionen um eine mögliche LÖG-Novelle die Auffassung, dass das gegenwärtig gültige Ladenöffnungsgesetz mit der Freigabe der werktäglichen Öffnungszeiten und vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Betriebsstätte und Jahr als am Alltag und an der Lebensrealität der Menschen in NRW erprobtes und etabliertes System unverändert beibehalten werden sollte.

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