Anbieter eines freien WLAN-Zugangs können nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Nutzer illegal Dateien herunterladen. So sind auch Händler für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden nicht verantwortlich, wenn sie freies WLAN in ihren Geschäften anbieten. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert die Bundesregierung auf, die sogenannte Störerhaftung bei WLAN ersatzlos zu streichen. „Die deutsche WLAN-Störerhaftung ist ein weltweit einmaliges Konstrukt, das maßgeblich verhindert, dass sich öffentliche WLAN-Angebote in Deutschland verbreiten, wie in anderen Ländern“, so Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des HDE. Der Verband sehe im EuGH-Gutachten ein klares Signal für die Abschaffung der Störerhaftung und für mehr WLAN-Angebote im öffentlichen Raum. „Für die Digitalisierung der Innenstädte und insbesondere für den Handel ist dies zwingend notwendig“, so Tromp. „Die Digitalisierung Deutschlands wird mit solchen Instrumenten nicht gelingen.“

Der Generalanwalt, dessen Einschätzung der EuGH häufig folgt, erklärte heute, dass eine Pflicht, das WLAN zu sichern, nicht angemessen sei, um Urheberrechte im Internet zu schützen. Er betonte im Gegenteil die nachteiligen Auswirkungen unnötiger Zugangsbeschränkungen für die Gesellschaft.