Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat heute entgegen dem Verwaltungsgericht Düsseldorf die Weihnachtsmärkte in Düsseldorf als prägende Veranstaltung anerkannt und damit den Weg zur Verkaufsöffnung am kommenden Sonntag frei gegeben.

„Ich bin froh, dass wir nun eine endgültige Entscheidung haben und Klarheit herrscht, dass die Sonntagsöffnung stattfinden kann. Es ist eine gute Entscheidung nicht nur für den Handel in der Stadt, sondern auch für dessen Besucher. Viele wären bei einer kurzfristigen Absage sonst enttäuscht gewesen“, sagt Dr. Achten zur Entscheidung des OVG Münster. „Ein Dank gilt auch allen Mitarbeitern der Stadt, die sich im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung tatkräftig für den Handel und die Verbraucher eingesetzt haben“, so Achten weiter.

Der verkaufsoffene Sonntag während der Adventszeit gilt als einer der erfolgreichsten Tage für stationäre Händler. Die Geschäfte in der Düsseldorfer Innenstadt werden nun am zweiten Adventssonntag, 10. Dezember, von 13 bis 18 Uhr geöffnet haben.