Mit Blick auf die heutige Kabinettsabstimmung für einen Gesetzentwurf zu einer Musterfeststellungsklage macht der Handelsverband Deutschland (HDE) deutlich, dass die politische Diskussion zwar in die richtige Richtung geht, der Entwurf aber noch entscheidende Schwächen aufweist. „Die Bundesregierung hat zu Recht erkannt, dass der kritische Punkt bei der Einführung von Musterfeststellungsklagen darin liegt, wer die Klagebefugnis bekommt. Es geht um einen wirksamen Filter, um unseriöse Verbände auszuschließen, die primär aus eigenen finanziellen Interessen heraus klagen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Am effizientesten wäre dies zu erreichen, wenn die Klagebefugnis bei einer staatlichen Stelle liegt, die dann die Befugnis auch an einzelne Verbände exklusiv und zeitlich befristet delegieren könnte. Eine Klageindustrie wie in den USA müsse unbedingt verhindert werden.
Die jetzt von der Bundesregierung gewählte Lösung, die Klagebefugnis im Wesentlichen an die Eintragung in die Liste „qualifizierter Einrichtungen“ zu knüpfen, überzeugt den HDE dagegen nicht. „Unsere Erfahrungen mit dieser Liste bei den Abmahnungen nach dem Lauterkeitsrecht zeigen, dass Missbrauch so nicht wirkungsvoll ausgeschlossen werden kann“, so Genth weiter. Daher hat der HDE für diese Abmahnungen bereits eine Reform der Liste und der Eintragungsvoraussetzungen gefordert. Die nun bekannt gewordenen zusätzlichen „strengen Voraussetzungen“ im Hinblick auf die Mitgliederzahl, Dauer der Eintragung in die Liste und Finanzierung werden in der Praxis keinesfalls ausreichen, um unseriöse Verbände von der Klagebefugnis auszuschließen. Genth: „Wir befürchten weiterhin erhebliche Risiken gerade für kleine und mittelständische Unternehmen.“