In Düsseldorf wie auch in anderen Großstädten wurde der „Black Friday“ in den vergangenen Jahren zunehmend genutzt, um an oder rund um diesen Tag mit besonderen Aktionen und Angeboten zu werben – sowie online als auch stationär. In diesem Jahr fällt der Tag, der traditionell nach dem in den USA groß gefeierten Thanksgiving liegt, auf Freitag, den 23. November. Wenn auch nicht in der deutschen Historie verankert findet der Tag auch bei den deutschen Konsumenten erhöhte Aufmerksamkeit. Er stellt damit eine Chance dar, Kunden mit besonderen Angeboten in die Städte zu locken. Je vielseitiger diese gestaltet sind, desto attraktiver ist ein Stadtbesuch. Vielleicht bietet der Tag auch für Sie eine Möglichkeit, um auf sich aufmerksam zu machen.

Für alle diejenigen, die diesen Tag aktiv bewerben wollen, gilt es jedoch zu beachten, dass der Begriff „Black Friday“ im Rahmen einer Wortmarke in Deutschland noch immer geschützt ist. Erste rechtliche Schritte gegen den Schutzeintrag hatten zwar Erfolg, aufgrund einer Beschwerde durch den aktuellen Rechteinhaber ist der Beschluss jedoch noch nicht rechtskräftig und die Marke damit immer noch geschützt! Werbung mit dem Hinweis auf den „Black Friday“ ist daher nicht risikolos möglich. Abmahnungen mit der Aufforderung auf Abgabe einer Unterlassungserklärung sind nicht ausgeschlossen, wenn Einzelhändler den Begriff des „Black Friday“ in der Werbung einsetzen. Unternehmen, die Abmahnungen und juristischen Auseinandersetzungen vermeiden wollen, sollten daher auch in diesem Jahr auf die Nutzung der Wortmarke „Black Friday“ verzichten.