Bei der Aussprache zum Jahreswirtschaftsbericht im Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft mit den Bundesministern für Wirtschaft und Finanzen forderte HDE-Präsident Josef Sanktjohanser Augenmaß bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie für Eingriffe in die Vertragsfreiheit des Lebensmitteleinzelhandels. Die Richtlinie verbietet den Händlern in ihren Verhandlungen mit Lebensmittelherstellern bis zu einer bestimmten Unternehmensgröße in Zukunft zahlreiche Vertragsklauseln.

„Die EU-Richtlinie ist ein massiver Eingriff in die Freiheit der Vertragsgestaltung. Für die Bundesregierung gilt es jetzt bei der Umsetzung in nationales Recht, die negativen Auswirkungen für Verbraucher und Händler so weit wie möglich abzufedern“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Insbesondere für mittelständische Unternehmen befürchtet der HDE-Präsident neue bürokratische Belastungen. Denn die Unternehmen müssen alle ihre Lieferverträge prüfen und entsprechend anpassen.

Ursprünglich war die EU-Richtlinie als Hilfe für die Landwirte in ihren Verhandlungen mit dem Handel gedacht. Im Ergebnis aber verbessert sich deren Lage damit nicht. Denn der Handel bezieht EU-weit nur etwa fünf Prozent seiner Ware direkt von den Erzeugern. Stattdessen fallen künftig vor allem lebensmittelverarbeitende  Industriebetriebe in den Schutzbereich der Regelung.

18.01.2019