Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben am 13. März 2020 ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus vorgelegt. Darin wird der Handel als besonders betroffene Branche aufgeführt. Es wird ein „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ beschrieben, das auf vier Säulen beruht:

1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren (s.u.)
2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
4. Stärkung des Europäischen Zusammenhalts

Wir begrüßen das Maßnahmenpaket der Bundesregierung. Viele von uns bereits an die Landesregierung NRW adressierte Forderungen sind darin enthalten. Es ist dringend geboten, die Unternehmen in dieser schwierigen Lage zu unterstützen. Der Einzelhandel ist massiv von Nachfrageausfällen betroffen. Auch steht zu befürchten, dass es bei der Beschaffung von Waren zunehmend zu Einschränkungen kommen könnte. Viele Unternehmen sind bereits jetzt auf Unterstützung angewiesen. Die Situation wird sich in den kommenden Wochen noch deutlich zuspitzen. Die geplanten ausgeweiteten Liquiditätshilfen sind der richtige Ansatz. Hier gilt es sicherzustellen, dass die Mittel auch einfach und unbürokratisch in Anspruch genommen werden können. Auch unverschuldet bereits in Not geratenen Unternehmen, die gegebenenfalls keinen Zugang zu den bestehenden Programmen haben, muss dabei geholfen werden. Auch hier weist das Maßnahmenpaket mit der Ankündigung zusätzlicher Sonderprogramme in die richtige Richtung. Bundestag und Bundesrat haben am 13. März 2020 ebenfalls im Eilverfahren das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen (Drucksache 19/17893). Damit wurde eine der wesentlichen Forderungen des HDE in Berlin umgesetzt. Das Gesetz wird unmittelbar nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Hierzu werden wir unverzüglich informieren. Das Bundeskabinett wird die noch notwendigen Verordnungen ebenfalls schnellstmöglich beschließen. Aus unserer Sicht muss hier gegebenenfalls auch über eine rückwirkende Anwendbarkeit nachgedacht werden. Zu den voraussichtlichen Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf den Einzelhandel hat der HDE eine aktuelle Lageeinschätzung – basierend auf einer Umfrage unter rund 762 Handelsunternehmen – veröffentlicht. Schließlich möchten wir auf die Sonderseiten zum Coronavirus auf unserer Internetseite verweisen, auf denen wir laufend aktualisierte Informationen zur Verfügung stellen.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Handelsverband NRW