Gemeinsam mit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, den Wohlfahrtsorganisationen und anderen Verbänden appelliert der Handelsverband Deutschland (HDE) an die Politik, Spenden an gemeinnützige Organisationen zu erleichtern. Denn vor allem den Modehandel stellt das ausgefallene Wintergeschäft vor das zusätzliche Problem voller Lager.

„Viele Modehändler sitzen auf Bergen von Textilien, die sie außerhalb der Wintersaison nicht mehr verkaufen können. Und für eine Einlagerung der Ware fehlt der Platz. Schließlich drängt die Frühjahrsmode schon in die Lager“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Für den Umgang mit den hunderten Millionen unverkauften Bekleidungsstücken müsse eine nachhaltige Lösung her. Nach den gesetzlichen Vorgaben sei allerdings die Vernichtung der Ware häufig die günstigste Möglichkeit, Platz in den Lagern zu schaffen. „Das ist ein Dilemma. Kein Händler zerstört seine Ware gerne. Viele würden die Bekleidung lieber Bedürftigen oder gemeinnützigen Organisationen spenden. Doch das können sich die pandemiebedingt in ihrer Existenz gefährdeten Händler oft nicht leisten“, so Genth weiter. Bei Spenden werde grundsätzlich Umsatzsteuer auf einen fiktiven Einkaufspreis oder Wiederbeschaffungswert fällig. Der Handel müsse also die Umsatzsteuer bezahlen, obwohl er nachweislich weder Gewinn noch Umsatz mit seiner Spende erziele. „Das ist paradox und bedarf einer dauerhaften und rechtssicheren Lösung“, betont Genth.

Der HDE begrüßt daher ausdrücklich die Initiative der Finanzverwaltung, im Rahmen einer Billigkeitsregelung bis zum 31. Dezember 2021 von einer Umsatzsteuerpflicht für Waren abzusehen, die von Einzelhändlern an gemeinnützige Organisationen gespendet werden. Für die Zeit danach liegt ein weiterer Erlassentwurf vor, der die Abgabe unverkäuflicher Ware zu einem symbolischen Preis an gemeinnützige und karitative Organisationen ermöglichen soll. „Jetzt gilt es, beide Erlasse zeitnah umzusetzen. Zudem darf ein symbolischer Preis später nicht in Frage gestellt werden. Andernfalls wird sich dieser Lösungsansatz nicht durchsetzen“, so Genth. Im Sinne einer langfristigen Lösung sei zudem jedoch eine sichere steuerrechtliche Grundlage nötig. Es sei befremdlich, dass Spenden durch eine Billigkeitsregelung ermöglicht werden müssten.

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