Nachdem mittlerweile die meisten Bundesländer die 2G-Zugangs-beschränkungen im Einzelhandel durch eine FFP2-Maskenpflicht abgelöst oder dies für die nächsten Tage angekündigt haben, stellt sich der Handel die Frage, warum NRW diesen Schritt immer noch nicht gegangen ist.

Thomas Schäfer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Westfalen-Münsterland ist enttäuscht von der aus seiner Sicht halbherzigen Änderung der CoronaSchVO: „Die allermeisten Kundenkontakte, finden im Lebensmitteleinzelhandel statt, der seit 2 Jahren beweist, dass mit Maskenpflicht und Abstandsregeln das Infektionsgeschehen im Handel beherrscht wird. Länder, die 2G-Zugangsbeschränkungen abgeschafft haben, weisen ebenfalls kein höheres Infektionsgeschehen auf als Länder mit 2G-Zugangsbeschrän-kungen. Warum muss also weiterhin gerade der innenstadtrelevante Handel durch eine 2G-Regel unverhältnismäßig belastet werden?“

Nach Verbandangaben verursacht jeder Tag mit 2G-Zugangsbeschrän-kungen im NRW-Einzelhandel hohe zweistellige Millionenverluste. „Weshalb es jetzt erst noch einer Beratung in der Bund-Länder-Abstimmung am 16.02.2022 bedarf,“ so Schäfer weiter, „erschließt sich nicht. Denn wenn die Ankündigungen aus den Ländern so weitergehen, wie bisher, dann stimmt sich NRW nur noch mit dem Bund ab, der Rest hat 2G im Handel dann schon abgeschafft.“

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