Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt den Vorschlag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, noch vor der Sommerpause einen Referentenentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetztes vorzulegen. Nur die rechtzeitige Vorbereitung auf mögliche Schwierigkeiten im Herbst gewährleistet nach Meinung des Verbandes einen angemessenen und effektiven Umgang mit der Pandemie. Gleichzeitig kritisiert der HDE aber, dass die Länder bereits konkrete Maßnahmen wie beispielsweise Zugangsbeschränkungen ins Spiel bringen. Vor solchen Forderungen sollte zunächst das Ergebnis der laufenden Evaluierung aller Corona-Maßnahmen abgewartet werden.
„Angesichts der Tatsache, dass die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen am 23. September 2022 auslaufen, ist die Bundesregierung gut beraten, rechtzeitig einen Vorschlag mit Anschlussregeln vorzulegen, um für eine mögliche neue Corona-Welle im Herbst und Winter gerüstet zu sein“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. So könne sichergestellt werden, dass die betroffenen Wirtschaftskreise, die Wissenschaft und die Zivilgesellschaft ausreichend Zeit haben, um die Vorschläge der Bundesregierung zu prüfen und zu kommentieren. „Nachdem wir mehr als zwei Jahre Erfahrungen mit der Pandemie gesammelt haben, gibt es keinen Grund mehr für Schnellschüsse und beschleunigte Gesetzgebungsverfahren, die eine intensive politische Debatte von vornherein auf ein problematisches Minimum reduzieren“, so Genth weiter. „Wir müssen zu den bewährten demokratischen Verfahren zurückkehren und dürfen nicht abwarten, bis der Zeitdruck dafür wieder zu groß ist.“
Die von den Süd-Ländern und NRW angestoßene Debatte über eine mögliche Verschärfung der Corona-Regeln sieht der HDE dagegen als verfrüht an. „Etwaige konkrete Maßnahmen müssen in Kenntnis und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gutachtens des Sachverständigenausschusses diskutiert werden. Dieses wird erst am 30. Juni vorliegen. Soviel Geduld sollten jetzt alle haben, dann können wir auf einer sachlichen Grundlage diskutieren“, so Genth. Einer politischen Diskussion über Zugangsbeschränkungen und Ähnliches fehle derzeit noch die valide Grundlage. Aufgrund der bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse seien Zugangsbeschränkungen wie 2- und 3-G-Regeln jedenfalls für den Einzelhandel nicht erforderlich. Genth: „Der Einzelhandel hat in der Vergangenheit einen großen Teil zur Pandemiebekämpfung beigetragen und enorm unter den Folgen der Corona-Maßnahmen gelitten. Wir stehen nicht mehr am Anfang der Pandemie, Bund und Länder müssen ihre Maßnahmen überprüfen und neu sortieren. Lockdowns oder Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel kann ich mir nicht mehr als angemessen oder erforderlich vorstellen.“