Bundestag und Bundesrat haben die Gesetze zur Begrenzung des Anstiegs der Gaspreise (GasPBG) und Strompreise (StromPBG) mit den Empfehlungen des Ausschusses für Klimaschutz und Energie angenommen. Die Vorabfassungen beider Gesetze (GasPBG BT 20/4911 und StromPBG BT 20/4915) sind entsprechend verlinkt. Vergleichsweise einfach stellt sich der Wirkungszusammenhang nur für Privathaushalte und Kleinverbraucher dar. Die Komplexität beider Bremsen steigt jedoch mit zunehmenden Verbräuchen bzw. Entlastungen. Gestaffelte Höchstgrenzen für die Entlastungsbeträge beginnen ab einer Größenordnung von 2 Mio. Euro für den gesamten Wirkungszeitraum. Für größere Unternehmen gelten bei Inanspruchnahme u.a. EBITDA-Grenzen, Ausschüttungsverbote und Standort- bzw. Beschäftigungsgarantien. Bei Kleinverbrauchern ist die im September 2022 prognostizierte Verbrauchsmenge zur Ermittlung der Entlastungsbeträge maßgeblich, bei Großverbrauchern hingegen bislang ausschließlich die IST-Verbrauchsmenge des Jahres 2021. Allerdings wurde in den Gesetzen noch eine Ergänzung vorgenommen, dass die Berechnung der Entlastungsbeträge noch angepasst werden kann. Dafür wird das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ermächtigt, mit Zustimmung des Bundestages eine Rechtsverordnung zu erlassen.

Die Handelsverbände hatten sich in ihren Stellungnahmen zum Entwurf des StromPBG dafür eingesetzt, dass eine Schätzung gem. § 5 Abs. 2 Satz 3 StromPBG auch für Handelsgeschäfte mit Corona-bedingten Schließungszeiten in 2021 möglich sein soll. Dafür könnte der Weg jetzt zumindest technisch frei sein. Nun hat das BMWK bis zum 15. März 2023 Zeit für Verhandlungen mit der EU-Kommission und der Abfassung der Rechtsverordnung. Bis dahin werden sich die Handelsverbände bei den beteiligten Ministerien weiter dafür einsetzen, eine Berücksichtigung Corona-bedingter Schließungszeiträume durchzusetzen.

Wir hatten Sie Ende November bereits zu den Grundzügen der Gas- und Strompreisbremse informiert. Falls Sie die Details noch einmal lesen möchten, finden Sie diese hier. Die jüngste Pressemitteilung der Bundesregierung finden Sie hier. Vor kurzem hatten wir Ihnen außerdem ein Überblickspapier der Bundesregierung zur Erläuterung der Bremsen zur Verfügung gestellt, dieses wurde nun aktualisiert. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt auf dieser Seite zahlreiche Informationen und FAQs zur Verfügung. Auch empfehlen wir diese Seiten des DIHK zur Gaspreisbremse und zur Strompreisbremse. Dort finden Sie insbesondere auch Informationen zu den relevanten Beihilferegungen und Höchstbeträgen sowie entsprechenden Meldepflichten.

Leider sind die Regelungen mittlerweile derart komplex geworden, dass wir diese nicht kompakter darstellen können. Sobald es Neuigkeiten bspw. hinsichtlich der Rechtsverordnungen gibt, teilen wir Ihnen diese unmittelbar mit.