Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA) hat zu den Gesetzen zur Strom- und Gaspreisbremse eine erste Ausarbeitung zu den Themen Arbeitsplatzerhaltungspflicht sowie Boni- und Dividendenverbot erstellt, auf der Grundlage der Fragen, die sie bisher erreicht haben.

Die BDA hat erklärt, sie werde die Ausarbeitung auf Grundlage Ihrer Anregungen und Fragen fortentwickeln. Etwaige Fragen zur Umsetzung des Gesetzes zur Strom- und Gaspreisbremse, insbesondere zu den Voraussetzungen zur Gewährleistung der Beschäftigungssicherung und zu den Anforderungen an die in § 37 StromPBG respektive § 29 EWPBG geregelte Arbeitsplatzerhaltungspflicht, können Sie uns weiterhin zuleiten.