Die heutigen Vorschläge der EU-Kommission für neue Regulierungen bei Verhandlungen zwischen Handel und Herstellern bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als überflüssig und schädlich. Am Ende könnten die geplantenVerbote die Preise im Lebensmitteleinzelhandel nach oben treiben.
„Unfaire Handelspraktiken sind schon heute verboten, entsprechendes Fehlverhalten wird in Deutschland sehr effektiv sanktioniert. Wir brauchen hierzulande keine zusätzlichen Vorschriften in diesem Bereich“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Pläne der EU-Kommission seien schädlich für Wirtschaft und Verbraucher in Deutschland. Denn wenn die Händler durch neue Regulierungen nicht mehr so effektiv mit den Herstellern verhandeln könnten, belaste das am Ende die Verbraucher mit möglicherweise steigenden Preisen. Zudem verfehlt der Entwurf der EU-Kommission sein Ziel: „Einzelne Klauselverbote zwischen Vertragspartnern helfen der Landwirtschaft nicht aus ihrer grundlegenden Strukturkrise. Außerdem haben die Lebensmitteleinzelhändler großes Interesse an einem guten Verhältnis zu den Landwirten, sofern sie überhaupt in direkter Geschäftsbeziehung stehen“, so Genth weiter. Die Produzentenseite wird überwiegend durch große Industriekonzerne bestimmt, die auf Augenhöhe nach marktwirtschaftlichen Regeln mit den Handelsunternehmen verhandeln. Genth: „Die ganze Diskussion geht fehl. Allein weil ein Handelsunternehmen groß ist, verfügt es nicht automatisch über eine einseitige Marktmacht und es verhält sich erst recht nicht per se unfair.“ Und auch rechtssystematisch passt das Vorhaben der EU-Kommission nicht in das deutsche System. So passen die geplanten EU-weiten Klauselverbote nicht in die deutsche Rechtspraxis und zu den hierzulande eher abstrakten Regelungen für die Vertragsbeziehungen, die dann durch die Rechtsprechung konkretisiert werden.
„Die Verbraucher in Deutschland profitieren von einem Lebensmitteleinzelhandel, der für Qualität, Vielfalt, Innovation und Nachhaltigkeit steht. Das Fundament für diese Leistung der Händler ist die Verhandlungsfreiheit mit den Herstellern“, so Genth. Europaweit einheitliche Regulierung werde in diesem Fall den unterschiedlichen Rechtssystemen nicht gerecht. Deshalb muss in den weiteren Verhandlungen nach Wegen gesucht werden, wie gut funktionierende Systeme wie in Deutschland erhalten bleiben und Überregulierungen vermieden werden können.