Um mit den nahen Niederlanden und dem 24/7/365-verfügbaren Internet in einen fairen Wettbewerb treten zu können, braucht der Einzelhandel in NRW ein an die heutige Lebensrealität der Menschen in NRW angepasstes Ladenöffnungsgesetz (LÖG).

Der Handelsverband NRW setzt sich seit einer Richtungsentscheidung der Landesdelegierten für die Freigabe der werktäglichen Öffnungszeiten sowie – bei einem grundsätzlichen Schließungsgebot – für die Möglichkeit ein, eine Geschäftsstelle an bis zu vier Sonntagen im Jahr ohne aufwändige Genehmigungsprozeduren öffnen zu können.

Das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG) wurde 2017 novelliert und ist bereits in Kraft getreten.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Informationen zum LÖG NRW beziehungsweise auch zum Austausch über die Praktikabilität des novellierten Gesetzes zur Verfügung. Den aktuellen Gesetzestext finden Sie auf der Seite des NRW-Wirtschaftministeriums.

Mehr Informationen zum Thema Ladenöffnung:

Abstimmungsprozesse und genehmigte Termine in Ihrer Region: Ansprechpartner sind die jeweiligen Regionalverbände

Innenstadtentwicklung und -marketing: Stadtmarketing

Informationen rund um Ansiedlung und Planung: Standort, Stadtentwicklung und Verkehr

Standortfragen, Beratung, Expertise: Standortberatung in Ihrem Verband