Der Handelsverband NRW ist der bundesweit größte Tarifträgerverband der Branche. Er ist legitimiert, im Namen der nordrhein-westfälischen Einzelhandelsunternehmen in regelmäßigen Abständen die Lohn- und Gehaltstarifverträge sowie die Inhalte des Manteltarifvertrages für die Branche mit den Gewerkschaften zu verhandeln.
Dazu werden innerhalb der Verbandsorgane Tarif- und Verhandlungskommissionen begründet, die den Einzelhandel im Lande in seiner Struktur repräsentieren und die die in einer Tarifrunde zu verhandelnden inhaltlichen Schwerpunkte definieren und festlegen.
Zum heutigen Zeitpunkt beschäftigt der Einzelhandel in NRW über 750.000 Arbeitnehmer und Auszubildende – das ist jeder zehnte Arbeitsplatz im Lande. 450.000 dieser Mitarbeiter, Tendenz steigend, sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Über zwei Drittel der Arbeitnehmer im NRW-Einzelhandel werden dabei nach Tarifvertrag bezahlt. Die tariflichen Mindestlöhne haben damit einen hohen Verbindlichkeitsgrad und Orientierungscharakter für die Branche im Lande.
Ziel der Tarifkommission im Handelsverband NRW ist es, die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen im Einzelhandel zu fördern. Gemeinsam mit den Gewerkschaften arbeitet der Handelsverband NRW deswegen zum Wohle aller daran, zeitgemäße und attraktive Tarifverträge für die Branche zu erarbeiten.
Den Einzelhandelsunternehmen steht es bei der Begründung ihrer Mitgliedschaft frei, sich dem Einzelhandelsverband als tarifgebundenes Mitglied anzuschließen oder eine sogenannte OT-Mitgliedschaft, eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung, zu wählen. Ganz gleich, ob die Mitgliedsunternehmen sich mit oder ohne Tarifbindung dem Handelsverband NRW angeschlossen haben, steht der Verband in allen Fragen rund um das Tarifrecht als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
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Informationen zu Personalpraxis und arbeitsrechtlicher Beratung: Arbeitsrechtliche Beratung und Personalpraxis
Organisationshilfen rund um das Thema Beschäftigung: Übersicht der Merkblätter und Verträge