Am 26. März 2021 wurde mit der „Gemeinsamen Innenstadtoffensive Nordrhein-Westfalen“ des Handelsverbandes NRW und drei Landesministerien sowie weiteren relevanten Partnern ein umfangreiches Maßnahmenpaket vereinbart. >>Zur Pressemitteilung

Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren unter dem Dach der Landesinitiative Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen. >>Zur Pressemitteilung

Das Sofortprogramm ist vorausschauend konzipiert und erlaubt den Städten und Gemeinden aktives Handeln für die eigene Innenstadt. Es umfasst vier Interventionsfelder:

  1. Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen im Rahmen eines Verfügungsfonds soll kleinteiligen Leerständen entgegenwirken.
  2. Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden sollen gestärkt werden, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
  3. Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen soll ein Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht werden, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
  4. In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier sollen Beratungs- und Planungsangebote helfen, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.

Das Programm richtet sich an alle nordrhein-westfälischen Kommunen. Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis zum 16. Oktober 2020 zu stellen. Darüber hinaus ist geplant, die von Filialschließungen der Galeria Karstadt Kaufhof-Gruppe betroffenen Städte regelmäßig in einen von Seiten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen initiierten Erfahrungsaustausch einzubinden.

Mit dem Sofortprogramm einhergehend wurde nun auch die Dachmarke der Landesinitiative Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen. offiziell veröffentlicht. Auf der Internetseite des Ministeriums finden Sie detaillierte Hinweise und ein Benutzerhandbuch: „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ 70 Millionen Euro für ein Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren zur Verfügung gestellt. Der Wandel im Handel ist im vollen Gange und wird durch den Corona-bedingten Shutdown noch beschleunigt. Die Innenstädte sind das Herz unserer Städte: Der Online-Handel floriert, der stationäre (Einzel-)Handel hat massive Einbußen erlitten. Viele Einzelhändlerinnen und –händler bangen um die Zukunft ihrer Beschäftigten und um die eigene Existenz.“ >>Weiterlesen

Das Bild in den Innenstädten NRWs wandelt sich seit Jahren kontinuierlich. Die Einzelhandelsverbände forden von der Politik sowohl auf Bundes- und Landesebene als auch auf Kommunalebene, der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung zu gewähren. Im Klartext heißt das, Ansiedlungen von großflächigem Einzelhandel auf der „grünen Wiese“ – also außerhalb von Stadt- und Stadtteilzentren – sind eingehend zu prüfen und besonders dann kritisch zu bewerten, wenn in hohem Maße zentrenrelevante Sortimente verkauft werden sollen.

Zentrenrelevante Sortimente, u.a. Lebensmittel und Kleidung, gehören nicht nur in Innenstadtbereiche, um die Innenstädte in Nordrhein-Westfalen zu (re-)vitalisieren. Auch mit Blick auf die demografische Entwicklung und weil es gilt, die Nahversorgung auch in Zukunft zu sichern, müssen wohnortnahe Ansiedlungen von Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten favorisiert werden.

Der Landesentwicklungsplan enthält u.a. die landesplanerischen Regeln zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Der Entwurf eines Sachlichen Teilplans zur Steuerung des Großflächigen Einzelhandels ist am 13. Juli 2013 in Kraft getreten. Der Handelsverband NRW hat die NRW-Regierung auf Landesebene frühzeitig gebeten, die im Wege der Erosion bzw. des Wegfalls des § 24a LEPro entstandene Regelungslücke zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels zu schließen und die Aufstellung des Sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel unterstützt.

Es ist weiterhin darauf zu achten, dass großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten vorrangig in zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt wird. Eindeutig gegen dieses Ziel verstoßende Ansiedlungsvorhaben müssen frühzeitig unterbunden wurden. Für die Sicherstellung qualifizierter wohnortnaher Nahversorgungsstrukturen ist eine differenzierte Betrachtungsweise erforderlich, um dem stattgefundenen Wandel der Betriebsformen- und Betriebsgrößen Rechnung zu tragen.

Der Handelsverband NRW setzt sich dafür ein, dass die Städte und Kommunen in NRW gestärkt und (re-)vitalisiert werden. Sie sind zentraler Ort der Begegnung und des Miteinanders und es ist – gerade mit Blick auf die demografische Entwicklung in NRW – sicherzustellen, dass die Versorgung der Bürger und Bürgerinnen auch in Zukunft wohnortnah möglich ist. Deswegen bietet der Handelsverband NRW z.B. Vertretern von Stadt, Land und Handel mit dem  NRW-Nahversorgungstag eine Plattform für Dialog und Austausch.

Darüber hinaus unterstützen der Handelsverband NRW und die angeschlossenen Regionalverbände lokal agierende Interessen-, Werbe- und Standortgemeinschaften, denn diese lokalen Partnerschaften – geprägt durch bürgerschaftliches Engagement der Händler, Grundeigentümer und der  Stadt – tragen wesentlich zur Belebung von innerstädtischen und -örtlichen Standorten bei. Mit der alle zwei Jahre stattfindenden NRW-Werbegemeinschaftenkonferenz schafft der Handelsverband NRW ein Forum für die Akteure der nordrhein-westfälischen Interessen-, Werbe- und Standortgemeinschaften.

NRW ist für den Einzelhandel von Beginn an von großer Bedeutung. Zahlreiche Handelsunternehmen haben ihre Zentralen im einwohnerstärksten Bundesland angesiedelt; Piloten verschiedenster Handelskonzepte werden in den Städten und Kommunen NRWs zuerst getestet. Das alles führt dazu, dass sich der Einzelhandel in NRW zur drittstärksten Wirtschaftskraft entwickelt hat und als verlässlicher Job-Motor wichtiger Impulsgeber am Arbeitsmarkt ist. 750.000 Menschen arbeiten in NRW im Einzelhandel – das ist jeder zehnte Arbeitsplatz im Land.

Verlässliche politische Rahmenbedingungen sind deswegen von elementarer Bedeutung für den NRW-Einzelhandel. Sie entscheiden über die Zukunft des Handelsstandortes NRW. Dazu zählen neben der Landesentwicklungsplanung auch Faktoren wie die Regulierung von Ladenöffnungszeiten, Gesetze, die einen fairen Wettbewerb der verschiedenen Einzelhandelsformen, etwa stationärer Einzelhandel und Trödelmärkte, oder die Umsetzung der EEG-Novelle. Der Handel sieht sich hier mit einer doppelten Belastung konfrontiert: Er muss, den Privathaushalten gleich, eine Entlastung sogenannter „privilegierter Stromabnehmer“ aus dem Bereich der energieintensiven Industrieunternehmen finanzieren. Die beschlossene Novellierung des EEG kommt den nordrhein-westfälischen Einzelhandel damit teuer zu stehen. Nach Berechnungen der TU München werden schon die Energiekosten eines durchschnittlichen Supermarktes um 50 Prozent steigen; jährlich wird der NRW-Einzelhandel so mit zusätzlichen 200 Millionen Euro belastet. Zudem belasten die stetig steigenden Energiekosten auch die privaten Haushalte. Den Verbrauchern stehen so weniger frei verfügbare Mittel zur Verfügung – eine Gefahr für den Konsum und damit für die wirtschaftliche Entwicklung in NRW. Grundsätzlich unterstützt der Einzelhandel die Energiewende und damit auch das EEG. Doch es wird dafür plädiert, dass Ausnahmeregelungen auf den Prüfstand gehören und die EEG-Umlage nach oben begrenzt und damit planbar wird. Um das EEG zu tragen, werden mehr Schultern gebraucht. Werden die Kosten hingegen lediglich auf Verbraucher und Mittelstand abgewälzt, während gleichzeitig die Industrie von Ausnahmen und vergünstigten Strompreisen profitiert, wird die EEG-Novelle zum politischen Rohrkrepierer.

Der Standort ist für jedes Einzelhandelsunternehmen – unabhängig von Betriebsgröße und -form – von immenser Wichtigkeit. Die Einzelhandelsverbände beraten ihre Mitgliedsunternehmen deswegen eingehend und kompetent zu Ansiedlungs-, Existenzgründungs- und Expansionsfragen. Außerdem beteiligen sich die Verbände an der Beurteilung von Bau- und Planungsrechten, bei Fragen zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten sowie in allen Struktur- und Verkehrsfragen. Die Standpunkte der Mitgliedsunternehmen werden deswegen vor Ort von den Regionalverbänden in den Stadt-, Gemeinderäten und den Industrie- und Handelskammern sowie auf Landesebene politisch vom Handelsverband NRW vertreten.

Die verkehrliche Erreichbarkeit, die Qualität der Verkehrswege und die Vernetzung der Verkehrssysteme gehören zu den am häufigsten unterschätzten Größen für Wachstum und Beschäftigung. Damit der Wirtschaftsstandort NRW auch in Zukunft attraktiv bleibt, arbeitet der Handelsverband NRW intensiv mit dem Logistikcluster NRW und dem Verband Verkehrswirtschaft und Logistik NRW e.V. (VVWL) im BranchenForum HandelsLogistik.NRW zusammen.

Fakt ist: Die Straße bleibt auch in Zukunft das Rückgrat der Handelslogistik und wesentliche Trends im Konsumentenverhalten werden in den nächsten Jahren große Auswirkungen auf Handel und Logistik haben. NRW ist dabei nicht nur das Bundesland, in dem sich die Zentralen einer Vielzahl von Handelsunternehmen angesiedelt haben, es ist auch ein logistisches Drehkreuz von immenser Bedeutung. Soll das so bleiben, muss in NRW intensiv an den Themen Engpassbeseitigung, Instandhaltung und Verkehrssteuerung gearbeitet werden.

Um Instandhaltung und Ausbau der Infrastruktur in NRW zu finanzieren, werden wiederkehrend verschiedene Konzepte in den Raum gestellt. So wird über eine Erhöhung der LKW-Maut nachgedacht, für die der Güterverkehr bereits zum heutigen Zeitpunkt mehrere Milliarden Euro zahlt. Der Handelsverband NRW unterstützt deswegen die Forderung der Logistikbranche, die eingezahlten Mittel, KFZ-Steuer und LKW-Maut, zweckgebunden für die Sanierung und den Ausbau der Verkehrswege zu nutzen. Befürwortend steht die Einzelhandelsorganisation deswegen auch effizienzsteigernden Konzepten, z.B. dem gegenwärtig laufenden Testverfahren für Lang-LKW,  gegenüber.

Auf Ablehnung seitens der Einzelhandelsverbände stoßen hingegen Überlegungen zur City- bzw. PKW-Maut. Der Einzelhandel stuft eine PKW-Maut als äußerst kritisch ein, weil sie weniger gut situierte Bürger vom Stadtleben ausschließen und die lebendigen Innenstädte gefährden würde. Damit werden die auf bundes- sowie landespolitischer Ebene angesiedelten Bestrebungen, der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung zu gewähren, grundlegend konterkariert.

Mehr Informationen zu Standort, Stadtentwicklung und Verkehr:

Standortfragen, Beratung, Expertise: Standortberatung in Ihrem Verband

Innenstadtentwicklung und -marketing: Stadtmarketing

Informationen zum Thema Nahversorgung: NRW-Nahversorgungstag

Biennale der Interessen-, Werbe- und Standortgemeinschaften: NRW-Werbegemeinschaftenkonferenz

Standpunkte und Informationen rund um den Bereich Verkehr, Infrastruktur und Logistik: Logistikcluster NRW