Seit 2004 ist der gesetzlich geregelte Saisonschlussverkauf, der zuvor jahrzehntelang für jeweils 12 Tage im Winter ab dem letzten Montag im Januar und für 12 Tage im Sommer ab dem letzten Montag im Juli zur Warenlagerräumung angepriesen wurde und für Menschentrauben vor den Kauf- und Warenhäusern sorgte, Geschichte. Heute kann quasi nach Belieben eine Sonderveranstaltung mit dem Ziel durchgeführt werden, Waren mit Rabatt abzuverkaufen. Und trotzdem werden weiterhin sog. freiwillige Schlussverkäufe angepriesen und durchgeführt. Warum?

„Es handelt sich in erster Linie um eine zeitlich begrenzte Verkaufsaktion, während der Kunden echte Schnäppchen machen und Unternehmen Platz für neue Waren schaffen können,“ meint Thomas Schäfer Geschäftsführer des Handelsverbandes Westfalen-Münsterland. Dass das mittlerweile das ganze Jahr über mit den Sale-, Black-Friday- und Cyber-Monday-Aktionen, um nur einige zu nennen, geschieht, sieht Thomas Schäfer gelassen. „Dass der Schlussverkauf die natürliche Heimat der Rabatte ist, ist lange vorbei,“ sagt Verbandsgeschäftsführer Schäfer, „aber für viele Handelsunternehmen aus der Textil- und Bekleidungsbranche und auch für viele Baumärkte, Möbelhäuser, Sporthändler und Elektrogeschäfte ist der Schlussverkauf immer noch eine gute Möglichkeit, mit besonderen Angeboten gezielt auf die Kunden zuzugehen. Und seien wir mal ehrlich, ob das Saisonende oder ein Jubiläum, ob ein schwarzer Freitag oder ein digitaler Montag, ein Aus-, Räumungs- oder Umbauverkauf oder sonst ein Anlass für Rabatte genutzt wird – für die Verbraucher lohnt es sich immer, wertige Waren zu günstigen Preisen zu finden.“

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