Wahlprüfsteine zur NRW-Landtagswahl 2017

Der Einzelhandel ist in Nordrhein-Westfalen der drittgrößte Wirtschaftszweig und ein verlässlicher Job-Motor. Der Handelsverband NRW vertritt als Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband die Interessen von mehr als 100.000 Einzelhandelsbetrieben jeglicher Unternehmensform und -größe, die im Jahr rund 100 Milliarden Euro Umsatz und damit gut ein Viertel des gesamten deutschen Einzelhandelsumsatzes erwirtschaften. Mit mehr als 750.000 Beschäftigten und Auszubildenden ist der Einzelhandel in NRW darüber hinaus einer der wichtigsten Arbeitgeber und Nachwuchsförderer: Jeder zehnte Arbeitsplatz im einwohnerstärksten Bundesland wird durch die Branche zur Verfügung gestellt.

Der Erfolg der Handelsbranche hängt nicht nur vom wirtschaftlichen Geschick der Unternehmer und den Kaufentscheidungen der Verbraucher ab. Zahlreiche Faktoren beeinflussen den Alltag im Einzelhandel – von der Erreichbarkeit der Innenstädte und dem Ladenöffnungsgesetz über die Digitalisierung bis hin zur Ausbildung und Fachkräftesicherung. Faktoren, auf die die Landespolitik durch ihre Gesetzgebung maßgeblichen Einfluss nehmen kann.

Der Handelsverband NRW hat die vier Themenkomplexe Erreichbarkeit, Ladenöffnung, Städtebauförderung und Digitalisierung sowie Arbeitgeber Handel ausgewählt und die Parteien nach ihren Plänen für die kommende Legislaturperiode befragt. Blaue Plakette, Sonntagsöffnung, WLAN, Integration: Wie stellen sich die Parteien zur Wahl auf?

Erreichbarkeit:

NRW ist eines der wichtigsten Transitländer der Bundesrepublik. Dennoch weist das einwohnerstärkste Bundesland die meisten Staus und Verkehrsbehinderungen auf: Volle Autobahnen, teilgesperrte, marode Brücken, hunderttausende Pendler – und das Tag für Tag. Eine Studie des Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik in Dortmund besagt zudem, dass der innerstädtische Verkehr durch Online-Handel und die daraus resultierende Logistik noch weiter zunehmen wird. Sowohl Verbraucher als auch Händler und Logistiker sind auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen. Innenstädte müssen gut erreichbar sein und die Erreichbarkeit der Städte muss für alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt möglich sein.

Wie stellen Sie sicher, dass notwendige infrastrukturelle Ausbaumaßnahmen zeitnah umgesetzt werden?

Für die NRWSPD ist klar: NRW braucht massive Investitionen in Straßen, Schienen und Wasserwege, um Staus und Engpässe zu beseitigen. Mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan ist auf unseren Druck hin das größte Anti-Stau-Programm in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht worden. Mehr als ein Drittel aller durch den Bund finanzierten Sofortmaßnahmen zur Staubeseitigung fließen nach NRW. Bis zum Jahr 2030 stehen für den Neu- und Ausbau so circa 13,7 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung. Für die Landesstraßen steht in diesem Jahr die Rekordsumme von 125,5 Mio. Euro bereit. Wir haben durch den Aufbau entsprechender Planungskapazitäten bei strassen.nrw selbst und bei der DEGES dafür gesorgt, dass alle Projekte zügig in Angriff genommen werden können. Auch Bus und Bahn leisten – gerade in den Ballungsräumen – einen wesentlichen Beitrag, die persönliche Mobilität, die Erreichbarkeit der Innenstädte und die Entlastung der Straßen gleichermaßen sicherzustellen. Deswegen fördern wir den ÖPNV in NRW  mit rund 1,6 Mrd. Euro jährlich. Mit dem Rhein-Ruhr-Express (RRX) verwirklichen wir mit einem Investitionsvolumen von rund 2,6 Mrd. Euro das größte ÖPNV-Schienen-Projekt bundesweit. Der RRX wird künftig die Städte des Ballungsraums Rhein-Ruhr im 15-Minuten-Takt miteinander verbinden und über seine Zuführungsachsen das ganze Land erschließen.

Wir haben die Auszehrung des Landesvermögens durch den Verfall der Landesstraßen nach Jahrzehnten gestoppt und investieren Jahr für Jahr Rekordsummen in den Erhalt der Landesstraßen. Wir wollen unseren Kurs konsequent fortsetzen: Erhalt von Straßeninfrastruktur vor Neubau. CDU und FDP hatten in ihrer Regierungszeit nur 50 Mio. Euro pro Jahr für den Erhalt unserer Landesstraßen übrig, rot-grün hat den Betrag auf 127 Mio. Euro pro Jahr erhöht. Wir haben die (Planungs-)kapazitäten von Straßen.NRW für externe Ingenieurleistungen massiv erhöht. Die Zahl der Ingenieure im Landesbetrieb ist – gemessen an Vollzeitäquivalenten – im Zeitraum von 2006 bis 2010 von 1.560,82 auf 1430,41 um rund 130 VZÄ gesunken. Rot-Grün hat den Stellenabbau gestoppt und für einen kontinuierlichen Stellenaufwuchs gesorgt. Es ist in 2016 über 1 Mrd. Euro in NRW verbaut worden. Wir haben die Rahmenbedingungen geschaffen, dass die Ausbauprojekte mit den nötigen Mitteln und auch mit den personellen Kapazitäten hinterlegt wurden.

Wir wollen durch eine Umschichtung im Haushalt von rein konsumtiven Titeln hin zu investiven Ausgaben dafür sorgen, dass mehr Mittel für den Landesstraßenbau bereitgestellt werden können. Die Landespolitik muss unverzüglich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass  bereitstehende Bundesmittel für den Bundesfernstraßenbau auch zeitnah und vollständig verbaut werden. Wir werden einen Masterplan zum Bundesverkehrswegeplan 2030 entwickeln und dabei die zeitliche Priorisierung der Projekte und ihrer Umsetzung vornehmen. Um eine vernünftige Planungsgrundlage für die Bundes- und Landesstraßen zu erstellen, werden zwingend mehr Planungsingenieure benötigt. Ohne einen personellen Zuwachs in diesem Bereich werden nicht alle Bundesmittel abgerufen und verbaut werden können. Daher wollen wir mit einem Sonderprogramm neue Straßenbauingenieure gewinnen und zeitlich befristet hochqualifizierte Planungsingenieure aus dem Ruhestand aktivieren.

Die rot-grüne Landesregierung hat in den vergangenen Jahren viel zu wenige Bundesfernstraßen geplant. Die Folge: Verfügbare Bundesmittel in zweistelliger Millionenhöhe sind an Nordrhein-Westfalen vorbei in andere Bundesländer geflossen, weil es nicht genug baureife Projekte gab. Das wollen wir ändern: Durch schnellere und vorausschauende Planung wollen wir die zur Verfügung stehenden Bundesmittel in größtmöglichem Umfang nach Nordrhein-Westfalen holen. Dazu müssen die Planungskapazitäten des Landesbetriebes Straßenbau und die Mittel zur Beschaffung externer Ingenieurleistungen ausreichend verstärkt werden.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Insbesondere beim Güterferntransport setzen wir uns für eine Verlagerung von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße ein. Deswegen wollen wir die verfügbaren Mittel vorrangig dort einsetzen, wobei hier vielfach der Bund gefordert ist. Selbstverständlich besteht auch ein weiterer Bedarf an Straßenbaumaßnahmen. Diesen wollen wir ebenso schnell umsetzen. Damit sinnvolle infrastrukturelle Maßnahmen an Bundesfernstraßen schnell umgesetzt werden können, setzen wir uns gegen die vom Bund vorangetriebene Gründung einer Infrastrukturgesellschaft für die Autobahnen ein, auf die die Länder auch die Bundesstraßen übertragen können. Die Zentralisierung der bisher in Länderzuständigkeit erbrachten Leistungen wäre mit erheblichen administrativen Umsetzungsproblemen verbunden, würde die bewährte Auftragsverwaltung der Länder zerstören und insbesondere angesichts nicht ausreichender Übergangsfristen auch die schnelle Realisierung von Baumaßnahmen gefährden. Die „Reform“ der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) hat gezeigt, dass eine Bündelung von Kompetenzen gegen den Willen der Länder und Beschäftigten nicht erfolgreich sein kann. Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft ist zwar eine direkte Privatisierung der Gesellschaft oder der Autobahnen ausgeschlossen. Er ermöglicht aber umfangreiche Privatisierungen von Tochtergesellschaften oder ganzen Teilnetzen. DIE LINKE lehnt diese Privatisierungen öffentlicher Aufgaben strikt ab, Verkehrswege sind öffentliche Daseinsvorsorge. Bauentscheidungen dürfen sich nicht an Renditeerwartungen privater Investoren ausrichten, sondern müssen von der Politik danach entschieden werden, wo sie sinnvoll und nötig sind.

Die AfD ist sich der Tatsache bewusst, dass eine leistungsfähige Infrastruktur eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Volkswirtschaft darstellt. Die Reparatur, der Werterhalt und die Beseitigung von Engpässen in Straßen und Schienennetzen haben im Verkehrsbereich absoluten Vorrang vor spektakulären Großprojekten. Durch Fokussierung auf diese Maßnahmen kann eine schnelle Umsetzung gewährleistet werden.

Neben der Aufenthaltsqualität in den Städten setzen die Innenstadtbesucher eine gute Erreichbarkeit der Städte voraus: Wie stellen Sie sicher, dass die Städte sowohl für den individuellen Automobilverkehr als auch für Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs verlässlich erreichbar sind?

Die Gestaltung innerstädtischer Aufenthaltsqualität und innerstädtischer Mobilität liegt im originären Aufgabenbereich unserer Städte und Gemeinden. Sie werden auf Basis eigener Entwicklungs- und Verkehrskonzepte tätig. Die NRWSPD wird die Kommunen weiter bei dieser Aufgabe unterstützen. Die Verbesserung der Aufenthaltsqualität fördern wir im Rahmen unseres Stadtentwicklungsprogramms mit jährlich 400 Mio. Euro. Daran werden wir festhalten ebenso wie an der Förderung des kommunalen Straßenbaus, der Nahmobilität und des kommunalen ÖPNV mit zusammen 1,7 Mrd. Euro. Entscheidend wird dabei zukünftig sein, die individuelle Mobilität in den Mittelpunkt zu stellen. Eine App der Mobilität für NRW soll deswegen künftig Informieren, Buchen und Bezahlen aus einer Hand ermöglichen sowie alle öffentlichen und privaten Verkehrsträger und Mobilitätsangebote digital vernetzen. Das Internet der Mobilität erfasst in Echtzeit die Auslastung von Autobahnen, Straßen oder Bahnen. Es berechnet und prognostiziert den schnellsten Weg und die optimale Verknüpfung von Transportmitteln auch praktisch. Vor Ort werden wir zentrale Mobilitätsstationen fördern.

Mit der Novellierung des ÖPNV Gesetzes des Landes NRW haben wir Maßstäbe gesetzt und die Fördertatbestände erneuert und massiv ausgebaut. Dabei können nun alte Busflotten ausgetauscht werden, so dass neue Busse mit schadstoffarmen und -freien Antriebstechniken in den (Innen)Städten unterwegs sind. Entsprechend den Vorschlägen der ÖPNV-Zukunftskommission streben wir eine Steigerung der Fahrgastzahlen des gesamten ÖPNV um 50 Prozent an. Gleichzeitig wollen wir den Anteil des ÖPNV am gesamten Verkehrsaufkommen („Modal Split“) im gleichen Verhältnis steigern. Dazu brauchen wir verbesserte Angebote, verständliche, das ganze Land umfassende Tarife, barrierefreie und ansprechende Stationen und Fahrzeuge sowie ein je nach Besiedlung unterschiedliches, aber verpflichtendes Mindestangebot.

Unser Anspruch ist, Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Dazu ist ein starker und zukunftsfähiger Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ein zentrales Instrument. Der urbane Raum, ländliche Regionen und städtische Randlagen müssen zeitgemäß durch Bus und Bahn erschlossen werden. Leider ist Nordrhein-Westfalen davon noch ein ganzes Stück entfernt. Wir wollen die Sanierung und einen bedarfsgerechten Ausbau im kommunalen schienengebundenen Nahverkehrsnetz sowie eine schrittweise Modernisierung und Aufstockung des Fahrzeugparks ermöglichen. Durch eine Investitionsoffensive wollen wir die Attraktivität und Barrierefreiheit des ÖPNV landesweit verbessern sowie den Anteil von Elektrobussen deutlich erhöhen. Wir wollen die bestehenden ÖPNV-Netze mittelfristig auch in städtischen Randlagen stärken, um den angespannten innerstädtischen Wohnungsmarkt zu entlasten und die Situation auf den ländlichen wie städtischen Arbeitsmärkten zu verbessern. Zudem wollen wir den ÖPNV mit den Aufgabenträgern durch Express-S-Bahnen und Schnellbusse mit nur wenigen Haltepunkten vor allem in den Stoßzeiten ergänzend optimieren.

Für den Erhalt lebendiger Städte, eine wohnortnahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie zur Stärkung des innenstädtischen Einzelhandels müssen die Ballungszentren verkehrlich gut angebunden sein. Dafür brauchen wir einen attraktiven und leistungsfähigen öffentlichen Nahverkehr sowie ein bedarfsgerechtes Angebot an Park & Ride-Plätzen. Wir wollen den Menschen aber nicht vorschreiben, mit welchem Verkehrsmittel sie in die Stadt fahren. Die Straße ist und bleibt Hauptverkehrsträger. Daher müssen wir verstärkt in den Erhalt und bedarfsgerechten Ausbau der Straßeninfrastruktur investieren, die Vernetzung zwischen Infrastruktur und Nutzer mittels intelligenter Verkehrsleitsysteme verbessern und ein ausreichendes Angebot an Parkraum sicherstellen.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Wir wollen die Erreichbarkeit der Innenstädte vorrangig mit dem öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten, den wir ausbauen und noch attraktiver machen wollen. Dies umfasst insbesondere die Sanierung vieler schienengebundener Verkehrsmittel. Hier ist der Bund gefordert, den kommunalen, öffentlichen Personennahverkehr finanziell bedarfsdeckend zu unterstützen. Nur so kann der ÖPNV flächendeckend und barrierefrei ausgebaut werden. Wir begrüßen es zwar, dass die Mittel für das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Bundesprogramm) gesichert sind, fordern aber, dass diese von den schon seit Jahren und auch auf Jahre hinaus festgeschriebenen 330 Millionen Euro auf 500 Millionen Euro erhöht werden. Das Ende des GVFG-Länderprogramms bedauern wir, begrüßen aber, dass sich das Land NRW wie einige andere Länder dazu verpflichtet hat, ab dem Jahr 2020 Mittel in der bisher gezahlten Höhe für den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung zu stellen.

Die AfD ist sich der Tatsache bewusst, dass eine leistungsfähige Infrastruktur eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Volkswirtschaft darstellt. Die Reparatur, der Werterhalt und die Beseitigung von Engpässen in Straßen und Schienennetzen haben im Verkehrsbereich absoluten Vorrang vor spektakulären Großprojekten. Durch Fokussierung auf diese Maßnahmen kann eine schnelle Umsetzung gewährleistet werden.

Stichwort Blaue Plakette: Auch aus logistischer Sicht muss die Erreichbarkeit der Innenstädte gewährleistet sein. Wie wollen Sie gewährleisten, dass Maßnahmen zur Reduktion von Schadstoffemissionen hinreichend Rücksicht auf Verursacherprinzip und Verhältnismäßigkeit nehmen?

Eine blaue Plakette liegt in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Dort ist die Meinungsfindung noch nicht abgeschlossen. Die Landesverkehrsminister haben sich im Oktober 2016 mehrheitlich gegen eine solche Lösung ausgesprochen. Wir werden uns für eine wirksame, wie praktikable Lösung einsetzen, bei der Fahrverbote nur die Ultima Ratio sein können.

In Deutschland werden in vielen Großstädten die von der EU vorgegebenen Grenzwerte von Stickoxiden überschritten. Auch in NRW zeigen die Messergebnisse von 2015, dass an 56 von 128 Messpunkten der Grenzwert teilweise deutlich überschritten wurde. Der Hauptverursacher fortdauernder Grenzwertüberschreitungen in Innenstädten ist nachweislich der Straßenverkehr, da die genannten Überschreitungen der Grenzwerte ausnahmslos an stark verkehrsbelasteten Straßen gemessen wurden. Die NOx-Emissionen (Stickoxide) der Dieselfahrzeuge sind hier die Hauptursache für hohe NO2 (Stickstoffdioxid) -Belastungen in Städten. Wir Grüne setzen uns für eine konsequente Einhaltung der Luftreinhalteziele in den Innenstädten ein. Da jedoch trotz stetiger Verschärfung der EURO-Normen kein Rückgang der Stickstoffdioxid-Emissionen bei Diesel-Fahrzeugen in der Realität messbar ist, fordern wir die Einführung einer blauen Plakette. Einhergehen muss dies jedoch muss mit einer Reihe anderer Maßnahmen, die auf Bundesebene endlich umgesetzt werden müssen: Eine gesetzliche Produktionsquote für saubere Autos, wie dies etwa in Kalifornien bereits üblich ist, könnte dazu führen, dass wir schneller und preisgünstiger emissionsarme Fahrzeuge auf den Straßen sehen – und damit die Gesundheitsbelastung der Menschen in den Städten reduziert wird Zu den möglichen Maßnahmen können auch die Erteilung von Fahrzeugzulassungen auf Basis realer Werte, die Förderung des Umweltverbundes, der Ausbau von Elektromobilität oder die Nachbesserung der vom Abgasskandal negativ betroffenen Dieselfahrzeuge gehören.

Die Einführung der Blauen Plakette hätte zur Folge, dass rund 13 Millionen Dieselfahrzeuge aus Innenstädten verbannt werden könnten. Damit wäre der Wirtschaftsverkehr und damit die Versorgung der Innenstädte massiv gestört. Für die Halter von Dieselfahrzeugen käme das Innenstadtfahrverbot einer kalten Enteignung gleich. Gerade Familien mit geringem Einkommen und kleine Handwerksbetriebe können sich oft nicht ohne weiteres ein neues Fahrzeug leisten. Angesichts der Erfahrungen mit den bisherigen Feinstaubzonen ist der Nutzen neuer Umweltzonen mehr als fraglich. Wir lehnen die sog. „Blaue Plakette“ daher ab.

Die FDP lehnt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ebenso ab wie Pläne zur Einführung einer City-Maut. Sie sind keine Lösung zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft, führen aber zu sozialen Härten für Pendler und bringen Unternehmen in Existenznot, die sich nicht so einfach ein neues Fahrzeug leisten können. Anstatt mit Fahrverboten den Wirtschaftsverkehr und damit die Versorgung der Innenstädte zum Erliegen zu bringen, setzt sich die FDP für eine stärkere Nutzung alternativer Antriebe insbesondere in Stadtbussen ein.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Selbstverständlich muss die Erreichbarkeit der Innenstädte gewährleistet bleiben. Dies muss aber insbesondere für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht immer mit dem Auto sein. Wir setzen vor allem auf den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, damit die Innenstädte lebenswert bleiben. Grundsätzlich halten wir Umweltzonen für ein geeignetes Instrument dafür, die Innenstädte lebenswerter zu machen. Dabei ist zu betonen: es geht nicht um Fahrverbote, sondern darum, dass die Luft sauberer wird! Wir haben immer darauf gedrungen, dass es einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf gibt, damit sich alle darauf einstellen können. Und wir halten es für erforderlich, gerade um Fahrzeuge nicht zu entwerten, „nutzlos zu machen“, dass bestehende Fahrzeuge nachgerüstet werden, so wie es bei den Dieselpartikelfiltern möglich war. Bei bereits zugelassenen Dieselfahrzeugen der Klassen EUR 6, die nach wie vor die Grenzwerte im Realbetrieb um das bis zu 14-fache übersteigen, halten wir für geboten, dass die Hersteller die Umrüstung zur Einhaltung der Grenzwerte im Realbetrieb auf ihre Kosten zu leisten haben. Es darf nicht sein, dass die Besitzer von Dieselfahrzeugen nun für die Fehler, man könnte auch Betrug sagen, der Hersteller mit Fahrverboten büßen müssen, obwohl sie die Fahrzeuge in gutem Glauben gekauft haben. Die Sachverständigen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestags „Abgasskandal“ haben einstimmig ausgesagt, dass der Stand der Technik eine Einhaltung der Grenzwerte und eine Umrüstung hergibt. Dies beweisen auch die in den USA verkauften Fahrzeuge, die dort auch im Realbetrieb wesentlich strengere Grenzwerte einhalten als in Europa. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Gesundheit der Menschen und die Umwelt durch Fahrzeuge so wenig wie technologisch möglich belastet wird. Eine Blaue Plakette lediglich an die Genehmigung der Fahrzeuge für die Emissionsklasse EURO 6 zu koppeln, halten wir hingegen für wenig zielführend. Wie der Abgasskandal gezeigt hat, stoßen die meisten Modelle im Alltagsbetrieb ein Mehrfaches des zulässigen Grenzwertes aus. Dies ist bei EURO 6 nicht anders als bei den älteren Emissionsklassen. WENN man eine blaue Plakette einführt, müsste diese also an das Einhalten der Grenzwerte im Alltagsbetrieb gekoppelt werden, ggfs. mit einer gewissen Toleranzmarge. Allerdings verlagert sich die Frage über die Einführung einer Blauen Plakette bzw. Fahrverboten für Dieselfahrzeugen zunehmend von der politischen auf die juristische Ebene. Verantwortlich dafür ist aber wiederum die Politik, die bei den schon seit mindestens 10 Jahren bekannten erheblichen Stickoxid-Grenzwertabweichungen im Realbetrieb um das 5-14-fache jahrelang weggeschaut hat, wie die Ergebnisse der Befragungen im Untersuchungsausschuss zum Abgasskandal belegen.

Die AfD lehnt Umweltzonen aufgrund ihrer geringen Wirksamkeit ab. Durch Einführung der EU-Abgasnormen ist nach Angaben des Umweltbundesamtes der Schadstoffausstoß im Verkehr seit dem Jahr 2000 um mehr als 50 Prozent gesunken. Der Ausstoß von Feinstaub bei Kfz mit Dieselmotoren ist durch Weiterentwicklung der Motor- und Abgastechnik zu minimieren. Die Einführung der Blauer Plakette würde zu einer unzumutbaren Härte für die Betroffenen führen. Rund 16 Millionen Fahrzeuge wären betroffen. Handwerksbetriebe sowie Waren- und Lieferverkehr würden behindert.

Ladenöffnung:

Wir fordern faire Wettbewerbsbedingungen für den stationären Einzelhandel in NRW – zu dem rund um die Uhr verfügbaren Internet, zu den nahen Niederlanden und zu den nach wie vor nicht reglementierten Neuwarenverkäufen auf sonntäglichen Trödelmärkten!

Ladenschluss oder Ladenöffnung? Wie soll das Ladenöffnungsgesetz in NRW Ihrer Meinung nach gestaltet werden?

Aus Sicht der NRWSPD hat sich das Ladenöffnungsgesetz in NRW im Grundsatz bewährt. Die Beschränkung auf elf Sonn- und Feiertage pro Kommune erweist sich in der Praxis als richtig und angemessen. Die anlässlich der Formulierung der geltenden Regelungen gefundenen Kompromisslinien sollten durch die Beteiligten nicht ohne Not in Frage gestellt werden. Eine Rückkehr zu den Grundsatzauseinandersetzungen vergangener Jahre hilft nur den richtigerweise angesprochenen Konkurrenzangeboten im Internet und im grenznahen Ausland. Gemeinsam ist es vor allem notwendig, die gerichtsfeste Gestaltung der ordnungsbehördlichen Verordnungen in den Kommunen zu unterstützen.

Der Landtag NRW hat im Jahr 2012 nach langer und intensiver Beratung mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition das Ladenöffnungsgesetz geändert. Mit den Änderungen haben wir eine ausgewogene Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen erreicht: die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher nach längeren Ladenöffnungszeiten, der Einzelhändlerinnen und -händlern nach Beibehaltung der Flexibilität bei der gesetzlichen Regelung insbesondere an den Werktagen und der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer nach familienfreundlichen Arbeitszeiten. Das aktuelle Gesetz berücksichtigt diese Aspekte aus unserer Sicht hinreichend. Die Zahl der freigegebenen Sonntage wurde durch eine stadtinterne Begrenzung auf vier verkaufsoffene Sonntage pro Verkaufsstelle und maximal 11 Sonntage pro Jahr sowie durch die Einführung des Anlassbezugs so gestaltet, dass Wildwüchse wie in der Vergangenheit bei der Genehmigung der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage speziell in den Großstädten vermieden werden und gleichzeitig eine Förderung der verschiedenen Stadtbezirke weiterhin möglich ist. Eine angemessene Regelung der Ladenöffnungszeiten auch an Sonn- und Feiertagen, die den unterschiedlichen Interesse den Betroffenen Rechnung trägt, ist aus unserer Sicht heute immer noch möglich.

Die damalige CDU-geführte Landesregierung hat 2006 mit dem Ladenöffnungsgesetz den Ladenschluss abgeschafft, ohne den Sonn- und Feiertagsschutz zu untergraben. Die von Rot-Grün vorgenommene Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes war ein Rückschritt und ist von uns abgelehnt worden. Mit Sorge betrachten wir die aktuelle Entwicklung bei den Sonntagsöffnungen im Land. Wir wollen daher das Ladenöffnungsgesetz erneut novellieren. Insbesondere brauchen wir wieder eine rechtssichere und vor allem unbürokratische gesetzliche Lösung für vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr. Und wir wollen gesetzliche Lösungen für das Problem des Neuwarenverkaufs auf sonntäglichen Trödelmärkten schaffen.

Eine unpräzise Rechtslage und zahlreiche Gerichtsverfahren schaden Bürgerinnen und Bürgern, Handel und Kommunen gleichermaßen. Viele Betriebe sind Unsicherheiten bei der Ladenöffnung am Sonntag ausgesetzt. Die FDP will die Sonntagsöffnung deshalb freigeben. Die Betriebe sollen vor Ort über Öffnungszeiten entscheiden und auf die jeweiligen Bedürfnisse der Kunden einstellen können. Dazu muss das Ladenöffnungsgesetz NRW liberalisiert und die Ladenöffnung 24/7 ermöglicht werden.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

An der Programmatik zu diesem Punkt wird gearbeitet.

Vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und Verkaufsstelle erlaubt das Gesetz derzeit: Was tun Sie, damit diese Regelung in allen NRW-Kommunen gerichtsfest umgesetzt werden kann?  Wie können Sie Händlergemeinschaften unterstützen, die Antragsstellung im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit bewältigen zu können?

Auf Initiative der SPD-geführten Landesregierung wurde in diesem Jahr einen Runder Tisch mit Spitzenvertreterinnen und -vertretern von Einzelhandel, Gewerkschaften, kommunalen Verbänden, Wirtschaftskammern, Kirchen und Bezirksregierungen eingerichtet, um mehr Rechtssicherheit bei für alle Beteiligten zu schaffen. Die Arbeitsgruppe wird eine Handreichung erarbeiten, die Städten und Gemeinden eine Hilfestellung für den Erlass entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnungen geben wird. Die NRWSPD ist zuversichtlich, dass dies geeignet ist, bestehende Unsicherheiten auszuräumen. Sollte sich nach Abschluss des Prozesses darüber hinaus weiterer Handlungsbedarf ergeben, sind wir selbstverständlich gerne bereit – auch im Dialog mit Ihnen –, weitere notwendige Schritte zu erörtern.

Die Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes durch die rot-grüne Landesregierung im
Jahr 2012 hatte gerade zum Ziel, eine rechtssichere Regelung für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen herbeizuführen. Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 01.12.2009 (1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/0) ausführte, bedarf die ausnahmsweise Ladenöffnung an diesen Tagen grundsätzlich eines dem Sonn- und Feiertagsschutzes gerecht werdenden Sachgrundes. Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse potenzieller Käufer genügen hierbei nicht aus, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zur seelischen Erhebung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Grundsatzentscheidung im Jahr 2015 noch einmal präzisiert und deutlich gemacht, dass für eine Sonn- und Feiertagsöffnung ein Anlass vorliegen muss, der aus sich heraus mehr Menschen in die Stadt lockt als die Ladenöffnung selbst. Der von Rot-Grün eingeführte Anlassbezug ist also lediglich die konkrete Umsetzung der geltenden und von den obersten Gerichten mehrfach bestätigten Rechtslage. Für die Städte, in denen es in der Vergangenheit Probleme bei der gerichtsfesten Umsetzung dieser Vorgaben gab, bietet die Landesregierung bereits konkrete Hilfestellungen an und wir gehen davon aus, dass bei zunehmender Anwendungserfahrung auch die Abstimmungsprobleme vor Ort zwischen Gewerkschaften, Handel, Kirchen und Verwaltung deutlich abnehmen werden.

Die damalige CDU-geführte Landesregierung hat 2006 mit dem Ladenöffnungsgesetz den Ladenschluss abgeschafft, ohne den Sonn- und Feiertagsschutz zu untergraben. Die von Rot-Grün vorgenommene Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes war ein Rückschritt und ist von uns abgelehnt worden. Mit Sorge betrachten wir die aktuelle Entwicklung bei den Sonntagsöffnungen im Land. Wir wollen daher das Ladenöffnungsgesetz erneut novellieren. Insbesondere brauchen wir wieder eine rechtssichere und vor allem unbürokratische gesetzliche Lösung für vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr. Und wir wollen gesetzliche Lösungen für das Problem des Neuwarenverkaufs auf sonntäglichen Trödelmärkten schaffen.

Eine unpräzise Rechtslage und zahlreiche Gerichtsverfahren schaden Bürgerinnen und Bürgern, Handel und Kommunen gleichermaßen. Viele Betriebe sind Unsicherheiten bei der Ladenöffnung am Sonntag ausgesetzt. Die FDP will die Sonntagsöffnung deshalb freigeben. Die Betriebe sollen vor Ort über Öffnungszeiten entscheiden und auf die jeweiligen Bedürfnisse der Kunden einstellen können. Dazu muss das Ladenöffnungsgesetz NRW liberalisiert und die Ladenöffnung 24/7 ermöglicht werden.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

An der Programmatik zu diesem Punkt wird gearbeitet.

Jeden Sonntag NRW-weit das gleiche Bild: Der Verkauf von Neuwaren auf „Trödelmärkten“ boomt. Der Einzelhandel vor Ort wird übervorteilt, Hygiene-Standards werden nicht eingehalten, eine gesetzeskonforme Besteuerung der verkauften Waren ist fraglich. Ein Marktgesetz sollte diese Lücke in der NRW-Gesetzgebung schließen – und wurde auf Eis gelegt. Wird es mit Ihnen ein Marktgesetz geben und wie ist dieses Ihrer Meinung nach zu gestalten?

Die NRWSPD teilt Ihre Auffassung: Es kann nicht sein, dass während sich der Einzelhandel an die Ladenöffnungszeiten halten muss, andernorts Neuwaren auf nur so genannten „Trödelmärkten“ angeboten und verkauft werden. Wir treten für die Gleichbehandlung aller Verkäufer von Neuwaren an Sonn- und Feiertagen ein: Was für den Einzelhandel gilt, gilt für alle. Zur Wahrung der Sonn- und Feiertagsruhe werden wir deshalb ein Landesgesetz zur Regelung der Marktfestsetzung an Sonn- und Feiertagen (Marktgesetz) einführen, das ein Verbot von reinen Verkaufsveranstaltungen mit einem hohem Anteil von Neuwaren enthält.

Im Verlaufe der Beratungen zum Marktgesetz NRW in den Jahren 2014 und 2015 ist deutlich geworden, dass eine gesetzliche Regelung zur Eindämmung des Neuwaren Verkaufs auf „Trödelmärkten“ zum einen vor Ort schwer umsetzbar sein würde, da für die Überwachung der Einhaltung der Gesetzesvorgaben die Ordnungsbehörden der Kommunen zuständig gewesen wären, und andererseits eine entsprechende Regelung ohne unerwünschte Nebeneffekte nicht oder nur schwer möglich gewesen wäre. So wäre die Existenz von für viele Menschen seit vielen Jahren beliebten Freizeitangeboten gefährdet gewesen, ohne dass eine tatsächliche Wirkung entstanden wäre. Daher haben wir uns gegen eine gesetzliche Regelung ausgesprochen und setzen uns stattdessen dafür ein, den Einzelhandel aktiv zu unterstützen, z. B. durch die Stärkung der Innenstädte gegenüber den großen Einkaufszentren auf der grünen Wiese und durch unsere Unterstützung für den klassischen Handel im Wettbewerb mit Online-Anbietern (s. Antworten 1 und 4 „Städtebauförderung und Digitalisierung).

Die damalige CDU-geführte Landesregierung hat 2006 mit dem Ladenöffnungsgesetz den Ladenschluss abgeschafft, ohne den Sonn- und Feiertagsschutz zu untergraben. Die von Rot-Grün vorgenommene Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes war ein Rückschritt und ist von uns abgelehnt worden. Mit Sorge betrachten wir die aktuelle Entwicklung bei den Sonntagsöffnungen im Land. Wir wollen daher das Ladenöffnungsgesetz erneut novellieren. Insbesondere brauchen wir wieder eine rechtssichere und vor allem unbürokratische gesetzliche Lösung für vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr. Und wir wollen gesetzliche Lösungen für das Problem des Neuwarenverkaufs auf sonntäglichen Trödelmärkten schaffen.

Die Ordnungsbehörden müssen Rechtsverstöße auf Märkten verfolgen und ahnden. Das Land muss die Kommunen dabei besser unterstützen. Durch eine Öffnung der Ladenöffnungszeiten wird außerdem die Wettbewerbsfähigkeit des stationären Handels gestärkt.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Die AfD setzt sich für dafür ein, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die gleichen Wettbewerbsbedingungen müssen auch für Anbieter von Neuwaren auf Trödelmärkten gelten.

Städtebauförderung und Digitalisierung:

Der Einzelhandel in NRW ist vielseitig. Vitale Innenstädte finden sich gleichermaßen in Klein-, Mittel- und Großstädten. Konträr dazu kämpfen aber auch zum heutigen Tage bereits viele Kommunen gegen das Ladensterben. Der Online-Handel ist ein gewaltiger Faktor des Umbruchs, in dem sich der Handel derzeit befindet, er ist gleichzeitig aber auch eine große Chance. Der Handel muss nun den Spagat schaffen zwischen Einzelhandel 4.0 und lebenswerten Innenstädten, zwischen QR-Code-Shopping an der Bushaltestelle und Sicherstellung flächendeckender, funktionierender Nahversorgung.

Förderung des Einzelhandels im Lande: Die disruptiven Umbrüche in der Branche beeinflussen auch die Lebensqualität vor Ort. Wie werden Sie den Einzelhandel darin unterstützen, auch morgen noch der Puls lebenswerter Innenstädte zu sein und wohnortnahe Nahversorgung zu gewährleisten?

Die NRWSPD will Nordrhein-Westfalen als Handelsstandort Nr. 1 in Deutschland weiter stärken. Der stationäre Einzelhandel nimmt in den Innenstädten und Quartieren den Ankerpunkt für das florierende Leben ein. Daher werden wir insbesondere ihn bei der Nutzung der Chancen und der Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung unterstützen. Wenn zentrale Geschäftslagen gegen den Onlinehandel – Lieferung inklusive – bestehen wollen, müssen wir gemeinsam einen guten Rahmen dafür zu setzen, dass sie sich – egal ob in Klein-, Mittel- oder Großstädten – von einem Ort der reinen Bedarfsdeckung hin zu vernetzten Erlebniswelten entwickeln. Schlüssel dazu bleiben die alten Stärken des Handels: Guter Service und kompetente Beratung. Sie gilt es mit digitaler Unterstützung weiter auszubauen und zu Multi-Channel-Geschäftsmodellen, die die Vorteile beider Welten miteinander verbinden, weiterzuentwickeln: Augmented Reality Umkleiden und Virtuelle Schaufenster sind hier nur zwei Stichpunkte. Gemeinsam mit dem Handelsverband wollen wir unsere Unterstützung für Unternehmen und Händlergemeinschaften zielgenau weiterentwickeln. Für die Nahversorgung kann die Digitalisierung angesichts des demografischen Wandels alternative Geschäftsmodelle und neue Vertriebswege eröffnen. Dazu müssen wir aus technischen Innovationen, soziale Innovationen mit einem Mehrwert für den Kunden wir für den Händler zu generieren. Auch diese Transferleistung – insbesondere im ländlichen Raum und in den Quartieren der großen Städte – wollen wir unterstützen.

In den letzten Jahren gab es eine Vielzahl an Planungen für die Ansiedlung von Factory- und Designer-Outlet-Center „auf der grünen Wiese“. Wir haben uns in der Landesregierung für eine Steuerung solcher Großvorhaben eingesetzt, um zu verhindern, dass es zu Kannibalisierungseffekten in den Regionen mit einer Gefährdung der Nahversorgung kommt. Daher hat der Landtag NRW im Jahr 2013 im Vorgriff auf den erst später beschlossenen Landesentwicklungsplan den sogenannten Sachlichen Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ vorgelegt. Mit dieser Neuregelung wurde festgelegt, dass „zentrenrelevante Kernsortimente“ nur noch an Standorten in bestehenden zentralen Versorgungsbereichen und bei neu geplanten zentralen Versorgungsbereichen nur in städtebaulich integrierten Lagen ausgewiesen werden dürfen. Damit haben wir einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Funktionalität der Innenstädte zu bewahren und einen unfairen Wettbewerb mit Anbietern außerhalb der Zentren zu beschränken. Dafür werden wir uns auch weiterhin im Rahmen der Landesplanung und der Städtebauförderung einsetzen.

Die Attraktivität des Einzelhandels vor Ort hängt zunehmend davon ab, dass in den Ladenlokalen ein möglichst barrierefreier Wechsel zwischen den Vertriebskanälen ermöglicht wird. Darüber hinaus bieten digitale Anwendungen für den stationären Handel die Möglichkeit, die Kundenansprache zu verbessern und die Lagerhaltung zu optimieren. Voraussetzung für die Digitalisierung des stationären Handels ist der Aufbau einer entsprechenden digitalen Infrastruktur. Die bisherigen Fördermaßnahmen des Landes sind angesichts des hohen Investitionsbedarfes jedoch vollkommen unzureichend. Wir wollen den Ausbau beschleunigen, in dem wir z.B. freiwerdende Mittel aus der auslaufenden Steinkohlesubventionierung in den Breitbandausbau investieren. Außerdem ist dem Ausbau für den Mittelstand Priorität einräumen. Hierzu wollen wir nach britischem Vorbild eine Förderung über Ausbaugutscheine etablieren. Daneben muss das Förderprogramm der NRW.Bank für den Breitbandausbau grundlegend überarbeitet und ein Konzept für Bürgerbreitbandfonds und Bürgerbreitbandprojekte entwickelt werden. Außerdem wollen wir den Ausbau offener WLAN-Netze in den Innenstädten sowie den flächendeckenden Einsatz von LTE fördern.

Die FDP setzt sich dafür ein, dass der Einzelhandel faire Chancen erhält, um auf die sich kontinuierlich ändernden Kundenbedürfnisse und damit verbundenen sich wandelndem Kundenverhalten reagieren zu können. Dazu gehört der Verzicht auf starre Regeln der Ladenöffnungszeiten. Wir wollen, dass der Einzelhandel vollumfänglich auch an Sonntagen selbst entscheiden kann, wann die Geschäfte geöffnet werden sollen. Darüber hinaus setzen wir uns für handlungsfähige und lebendige Kommunen ein. Die Städte und Gemeinden sind durch die rot-grüne Landesregierung strukturell unterfinanziert. Den Kommunen werden häufig von Bund und Land neue Aufgaben übertragen, ohne dass sie die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzressourcen von den übergeordneten Stellen erhalten. Die Folge sind häufig Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuern in den Kommunen. Nordrhein-Westfalen ist unter Rot-Grün das Flächenland mit den höchsten Kommunalsteuern. Wir wollen deshalb in einem ersten Schritt die Finanzbedarfe der Kommunen vor dem Hintergrund der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wissenschaftlich untersuchen lassen. Daran anschließend wollen wir die Gemeindefinanzierung auf Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse überarbeiten. Wir wollen eine planbare Gemeindefinanzierung, die den Städten und Gemeinden eine kommunale Mindestfinanzausstattung zur Verfügung stellt, die frei von konjunkturellen Schwankungen sein muss. Dann können die Kommunen selbst entscheiden und besser planen, wie sie die Infrastruktur und Lebensqualität in ihren Innenstädten weiter ausbauen. Bereits in dieser Legislaturperiode haben wir im Landtag eine Grundsteuerbremse gefordert. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen vor Ort vor weiteren Standortnachteilen geschützt werden. Eine Grund- und Gewerbesteuerbremse hilft auch dem Einzelhandel vor Ort.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

An der Programmatik zu diesem Punkt wird gearbeitet.

Förderung des Handels vor Ort: Nach dem PPP-Wettbewerb „Ab in die Mitte“ fehlt dem lokalen Einzelhandel nun eine neu ausgerichtete, adäquate Bühne zur öffentlichen Profilierung im Rahmen eines dauerhaften Förderprogramms. Planen Sie diese Lücke zu schließen? Wenn ja, wie?

Die NRWSPD setzt sich für die Entwicklung von neuen Zukunftskonzepten für den Handel insbesondere vor dem Hintergrund der digitalen Transformation und Stadtentwicklung ein. Wir haben hierzu bereits den landesweiten Förderaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ aufgesetzt. Die Gewinnerprojekte werden wir ab Sommer dieses Jahres mit einem Gesamtvolumen von 2,5 Mio. Euro fördern. Schwerpunkt wird auch hier der Aufbau und die Weiterentwicklung von Multi-Channel-Angeboten sein. Am Beispiel des Pilotprojekts Online City Wuppertal zeigt sich, dass in NRW bereits neue Konzepte für die Kooperation von Einzelhändlern, Kommunen und weiteren lokalen Akteuren erfolgreich entwickelt und umgesetzt werden. Die Best-Practice-Beispiele sollen als Vorbild für andere Kommunen dienen und den Einzelhandel ermutigen, vor Ort neue Allianzen und Geschäftsmodelle zu entwickeln und umzusetzen. Wir planen derzeit kein weiteres dauerhaftes Förderprogramm, allerdings sind wir offen für Initiativen aus dem Handel, die sich in Öffentlich-Privater-Partnerschaft den Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung gemeinsam stellen

Eine der größten Herausforderungen für den Einzelhandel stellt die Digitalisierung dar: die Konkurrenz aus dem Netz, aber auch der demografische Wandel setzen den Einzelhandel vor Ort unter Druck. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher haben beide Verkaufskanäle Vorteile. Auch der Handel kann von der Verknüpfung beider Absatzwege profitieren. Auf unsere Initiative hin hat der Landtag daher ein Projekt ins Leben gerufen, um den stationären und den Online-Handel miteinander zu verknüpfen. Wir wollen mit Modellprojekten in insgesamt zehn Kommunen das Bewusstsein für die Chancen der Digitalisierung für den inhabergeführten Einzelhandel stärken. Die Ergebnisse sollen auf andere Kommunen übertragbar sein, damit der Handel und somit die Innenstädte in NRW insgesamt davon profitieren können. Um die Vielfalt der Angebote vor Ort ins Netz zu bringen, braucht es kreative Lösungen – profitieren werden alle Akteure vor Ort.

Nach 17 Jahren ist das PPP-Projekt „Ab in die Mitte“ zur Förderung der Innenstadtentwicklung nun ausgelaufen. Die CDU Nordrhein-Westfalen befürwortet eine Neuauflage eines vergleichbaren PPP-Projekts, in welchem Staat und Private bei der Innenstadtentwicklung konstruktiv zusammenarbeiten. Hierfür müssen allerdings zunächst wieder Partner aus der freien Wirtschaft gewonnen werden. Dies kann in der kommenden Legislaturperiode angestrebt werden.

Die FDP steht Kooperationen zwischen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand aufgeschlossen gegenüber. Wir zeigen uns offen für die Entwicklung neuer Fördermöglichkeiten des Einzelhandels, die durch Umstrukturierung der Mittel der Städtebauförderung finanziert werden können. Denn die Städtebauförderung hat sich über Jahrzehnte hinweg als wirksames Bund-Länder-Programm bewährt. Gemäß sich verändernder Anforderungen hat es sich im Laufe seiner Entwicklung von einem auf die Beseitigung klassischer baulicher Missstände ausgerichteten Programm zu einem eher ganzheitlichen Ansatz verändert. Inhaltliche Schwerpunkte (Stadtzentren, ländliche Gemeinden, Denkmalschutz etc.) wurden dabei durch Ausweisung einzelner Programmbausteine gesetzt. Dies ist im Grundsatz ein liberaler Ansatz. Gleichwohl lässt sich dabei jedoch beobachten, dass die klassischen Investitionen in technisch-bauliche Maßnahmen im Laufe der Zeit immer stärker in den Hintergrund getreten sind. Stattdessen hat sich innerhalb der Städtebauförderung ein Schwerpunkt herausgebildet, der eher zum Bereich der Sozialpolitik als zum Bereich der Baupolitik gehört. Zwar sind technisch-bauliche und sozialpolitische Maßnahmen im Rahmen der Stadtentwicklung zwei Seiten derselben Medaille und sollten nicht isoliert voneinander verfolgt werden. Mit Blick auf die diese Maßnahmen finanzierenden Etats in den staatlichen Haushalten sollte jedoch geprüft werden, inwieweit originäre Städtebaumittel im vorliegenden Maße für sozialpolitische Zwecke verwendet werden müssen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Städtebaumittel ohnehin knapp bemessen sind, und heute tendenziell eine ressortübergreifende Stadtentwicklungspolitik angestrebt wird, sollte zukünftig auf eine stärkere Einbindung der Sozialetats gedrungen werden. Dadurch können Ressourcen gehoben werden, die unter anderem für die digitale Fortentwicklung des örtlichen Einzelhandels eingesetzt werden können.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

An der Programmatik zu diesem Punkt wird gearbeitet.

Auch die Städtebauförderung kann sich der digitalen Welt nicht verschließen: Wie planen Sie, die Fördermöglichkeiten des Städtebaus auch für digitale Elemente moderner Stadtentwicklung zu öffnen?

Unter dem Stichwort Smart City ist die digitale Welt längst auch in der Städtebauförderung angekommen. Echtzeit-Nutzerinformationssysteme, intelligente Gebäudetechnologien und -automation, integriertes und intermodales Verkehrsmanagement oder lokale Online-Handelsplattformen sind konkrete Ansätze vor Ort, die konkret schon heute von der Städtebauförderung finanziert werden. Zahlreiche Modellprojekte zeigen, dass sich die Städte in Deutschland längst auf dem Weg zur Smart City befinden. Die NRWSPD wird diesen Weg der Öffnung der Städtebauförderung hin zu innovativen vernetzten Angeboten fortsetzen.

Insgesamt hat das Land den Kommunen im Jahr 2016 allein 260 Mio. Euro Mittel in der Städtebauförderung in verschiedenen Programme zur Verfügung gestellt. Dabei sind die Förderansätze sehr flexibel und werden ständig weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund kann die Städtebauförderung Maßnahmen der Digitalisierung flankieren und fördern. Wo es konkrete Bedarfe von Seiten der Kommunen gibt, arbeiten wir kontinuierlich daran, die Förderprogramme und -kulissen anzupassen.

Die Städtebauförderung ist ein Mix aus Mitteln des Bundes, des Landes, der Kommunen und teilweise auch der EU. Wir setzen uns dafür ein, dass die bei der Städtebauförderung Beteiligten die Digitalisierung mitberücksichtigen.

Die FDP steht Kooperationen zwischen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand aufgeschlossen gegenüber. Wir zeigen uns offen für die Entwicklung neuer Fördermöglichkeiten des Einzelhandels, die durch Umstrukturierung der Mittel der Städtebauförderung finanziert werden können. Denn die Städtebauförderung hat sich über Jahrzehnte hinweg als wirksames Bund-Länder-Programm bewährt. Gemäß sich verändernder Anforderungen hat es sich im Laufe seiner Entwicklung von einem auf die Beseitigung klassischer baulicher Missstände ausgerichteten Programm zu einem eher ganzheitlichen Ansatz verändert. Inhaltliche Schwerpunkte (Stadtzentren, ländliche Gemeinden, Denkmalschutz etc.) wurden dabei durch Ausweisung einzelner Programmbausteine gesetzt. Dies ist im Grundsatz ein liberaler Ansatz. Gleichwohl lässt sich dabei jedoch beobachten, dass die klassischen Investitionen in technisch-bauliche Maßnahmen im Laufe der Zeit immer stärker in den Hintergrund getreten sind. Stattdessen hat sich innerhalb der Städtebauförderung ein Schwerpunkt herausgebildet, der eher zum Bereich der Sozialpolitik als zum Bereich der Baupolitik gehört. Zwar sind technisch-bauliche und sozialpolitische Maßnahmen im Rahmen der Stadtentwicklung zwei Seiten derselben Medaille und sollten nicht isoliert voneinander verfolgt werden. Mit Blick auf die diese Maßnahmen finanzierenden Etats in den staatlichen Haushalten sollte jedoch geprüft werden, inwieweit originäre Städtebaumittel im vorliegenden Maße für sozialpolitische Zwecke verwendet werden müssen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Städtebaumittel ohnehin knapp bemessen sind, und heute tendenziell eine ressortübergreifende Stadtentwicklungspolitik angestrebt wird, sollte zukünftig auf eine stärkere Einbindung der Sozialetats gedrungen werden. Dadurch können Ressourcen gehoben werden, die unter anderem für die digitale Fortentwicklung des örtlichen Einzelhandels eingesetzt werden können.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Die Städte benötigen ultraschnelle Breitbandnetze, um den digitalen Wandel gesellschaftspolitisch und wirtschaftlich überhaupt beschreiten zu können. Wir arbeiten aktuell an einer konkreten Lösung, wie dies vorangetrieben werden kann.

WLAN und Breitband: Obwohl der eCommerce seinen Siegeszug fortsetzt, hinkt Deutschland weiter hinterher, wenn es um den Ausbau von Breitband und freiem WLAN im öffentlichen Raum geht. Wie treiben Sie diese Entwicklung voran? Wie schaffen Sie es, die Lücke zwischen avisiertem Digitalstandort und Status Quo zu schließen? Gibt es eine Lösung auf Landesebene, um flächendeckend frei zugängliches WLAN in den Innenstädten und Stadtteilzentren anzubieten – ohne juristische Fallstricke für die WLAN-Anbieter?

Unter dem Stichwort Smart City ist die digitale Welt längst auch in der Städtebauförderung angekommen. Echtzeit-Nutzerinformationssysteme, intelligente Gebäudetechnologien und -automation, integriertes und intermodales Verkehrsmanagement oder lokale Online-Handelsplattformen sind konkrete Ansätze vor Ort, die konkret schon heute von der Städtebauförderung finanziert werden. Zahlreiche Modellprojekte zeigen, dass sich die Städte in Deutschland längst auf dem Weg zur Smart City befinden. Die NRWSPD wird diesen Weg der Öffnung der Städtebauförderung hin zu innovativen vernetzten Angeboten fortsetzen.

Insgesamt hat das Land den Kommunen im Jahr 2016 allein 260 Mio. Euro Mittel in der Städtebauförderung in verschiedenen Programme zur Verfügung gestellt. Dabei sind die Förderansätze sehr flexibel und werden ständig weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund kann die Städtebauförderung Maßnahmen der Digitalisierung flankieren und fördern. Wo es konkrete Bedarfe von Seiten der Kommunen gibt, arbeiten wir kontinuierlich daran, die Förderprogramme und -kulissen anzupassen.

Die Städtebauförderung ist ein Mix aus Mitteln des Bundes, des Landes, der Kommunen und teilweise auch der EU. Wir setzen uns dafür ein, dass die bei der Städtebauförderung Beteiligten die Digitalisierung mitberücksichtigen.

Die FDP steht Kooperationen zwischen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand aufgeschlossen gegenüber. Wir zeigen uns offen für die Entwicklung neuer Fördermöglichkeiten des Einzelhandels, die durch Umstrukturierung der Mittel der Städtebauförderung finanziert werden können. Denn die Städtebauförderung hat sich über Jahrzehnte hinweg als wirksames Bund-Länder-Programm bewährt. Gemäß sich verändernder Anforderungen hat es sich im Laufe seiner Entwicklung von einem auf die Beseitigung klassischer baulicher Missstände ausgerichteten Programm zu einem eher ganzheitlichen Ansatz verändert. Inhaltliche Schwerpunkte (Stadtzentren, ländliche Gemeinden, Denkmalschutz etc.) wurden dabei durch Ausweisung einzelner Programmbausteine gesetzt. Dies ist im Grundsatz ein liberaler Ansatz. Gleichwohl lässt sich dabei jedoch beobachten, dass die klassischen Investitionen in technisch-bauliche Maßnahmen im Laufe der Zeit immer stärker in den Hintergrund getreten sind. Stattdessen hat sich innerhalb der Städtebauförderung ein Schwerpunkt herausgebildet, der eher zum Bereich der Sozialpolitik als zum Bereich der Baupolitik gehört. Zwar sind technisch-bauliche und sozialpolitische Maßnahmen im Rahmen der Stadtentwicklung zwei Seiten derselben Medaille und sollten nicht isoliert voneinander verfolgt werden. Mit Blick auf die diese Maßnahmen finanzierenden Etats in den staatlichen Haushalten sollte jedoch geprüft werden, inwieweit originäre Städtebaumittel im vorliegenden Maße für sozialpolitische Zwecke verwendet werden müssen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Städtebaumittel ohnehin knapp bemessen sind, und heute tendenziell eine ressortübergreifende Stadtentwicklungspolitik angestrebt wird, sollte zukünftig auf eine stärkere Einbindung der Sozialetats gedrungen werden. Dadurch können Ressourcen gehoben werden, die unter anderem für die digitale Fortentwicklung des örtlichen Einzelhandels eingesetzt werden können.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Die Städte benötigen ultraschnelle Breitbandnetze, um den digitalen Wandel gesellschaftspolitisch und wirtschaftlich überhaupt beschreiten zu können. Wir arbeiten aktuell an einer konkreten Lösung, wie dies vorangetrieben werden kann.

Arbeitgeber Handel:

Jeder zehnte Beschäftigte in NRW arbeitet im Einzelhandel. Über 36.000 junge Menschen befinden sich derzeit in der Ausbildung im Einzelhandel – und sie legen damit den Grundstein für eine vielversprechende Karriere, denn 80 Prozent der Führungskräfte im Handel kommen aus den eigenen Reihen und haben sich mit Aus- und Weiterbildung qualifiziert. Dennoch wird die Suche nach Nachwuchskräften für Händler immer schwieriger. Während der Handel kontinuierlich sein Ausbildungsangebot ausbaut, schrumpft die Zahl der Bewerber gleichermaßen. Gründe dafür liegen nicht nur in der demografischen Wende und die nun auf den Arbeitsmarkt treffenden geburtenschwachen Jahrgänge. Wir fordern, dass die duale Ausbildung im Land mehr Wertschätzung erfährt und dass Berufsorientierung an allen Schulen stärker gefördert wird!

Wie wollen Sie die duale Ausbildung in NRW stärken und wie stellen Sie sicher, dass die duale Ausbildung in allen Schulformen als Teil der Berufsorientierung stärker in den Fokus rückt?

Die NRWSPD bekennt sich ausdrücklich zum Vorzeige-Modell der dualen Berufsausbildung. Unser duales System der beruflichen Bildung bietet Auszubildenden beste Bildungschancen, gute Ausbildungsbedingungen und damit die Chance für die Teilhabe an der Gesellschaft und eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Und es sichert den Unternehmen hochqualifizierte Beschäftigte. Unser Land braucht beides: Bestqualifizierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie bestqualifizierte Facharbeiterinnen und Facharbeiter, die eine berufliche Bildung durchlaufen haben. Um mehr junge Menschen für eine berufliche Ausbildung zu gewinnen, wollen wir das System gemeinsam mit Gewerkschaften und Arbeitgebern noch attraktiver gestalten: Die NRWSPD will für alle jungen Menschen, die eine Ausbildung anstreben, einen Platz sicherstellen. Wenn wir den Fachkräftemangel wirksam vermeiden wollen, müssen wir alle Talente nutzen und dürfen keinen Jugendlichen zurücklassen. Unser erfolgreiches Landesprogramm ‚Kein Abschluss ohne Anschluss‘ werden wir fortsetzen und ausbauen. Wir haben damit die Berufsorientierung in allen weiterführenden Schulen ab Jahrgangstufe 8 zu einem festen Bestandteil der schulischen Bildung gemacht. Mit der Verlängerung der Sekundarstufe I im Gymnasium auf 6 Jahre stellen wir auch hier wieder sicher, dass ein mittlerer Abschluss erreicht werden kann. Für Jugendliche und junge Erwachsene ohne Schulabschluss werden wir das Recht auf eine zweite Chance auch über das 18. Lebensjahr hinaus sicherstellen. Die Ausweitung flexibler Zugänge zur Ausbildung durch das Konzept der zertifizierten Teilqualifizierungen wollen wir gemeinsam mit den Partnern in NRW weiter vorantreiben. Dies ermöglicht formal gering qualifizierten Menschen, einen vollen Berufsabschluss in mehreren Schritten zu erwerben. Wir wollen die Attraktivität der beruflichen Ausbildung auch dadurch erhöhen, indem wir das fachbezogene Abitur an Berufskollegs stärken, um die Übergangsquote von Jugendlichen in die Ausbildung zu erhöhen. In besonders betroffenen Modellregionen werden wir zudem die Kooperation unterschiedlicher Institutionen der Bildung und der Wirtschaft zur Bekämpfung des Fachkräftemangels fördern. Wer die Ausbildung attraktiver gestalten will, muss auch die soziale Lage von Auszubildenden verbessern. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass die Verkehrsverbünde ein vergünstigtes Ticket für Azubis – gemeinsam mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern und analog zum Semesterticket – anbieten und günstigen Wohnraum für Auszubildende (beispielsweise auch in Wohnheimen in Städten mit einem engen Wohnungsmarkt) schaffen.

Jeder zehnte Beschäftigte in NRW arbeitet im Einzelhandel. Über 36.000 junge Menschen befinden sich derzeit in der Ausbildung im Einzelhandel – und sie legen damit den Grundstein für eine vielversprechende Karriere, denn 80 Prozent der Führungskräfte im Handel kommen aus den eigenen Reihen und haben sich mit Aus- und Weiterbildung qualifiziert. Dennoch wird die Suche nach Nachwuchskräften für Händler immer schwieriger. Während der Handel kontinuierlich sein Ausbildungsangebot ausbaut, schrumpft die Zahl der Bewerber gleichermaßen. Gründe dafür liegen nicht nur in der demografischen Wende und die nun auf den Arbeitsmarkt treffenden geburtenschwachen Jahrgänge. Wir fordern, dass die duale Ausbildung im Land mehr Wertschätzung erfährt und dass Berufsorientierung an allen Schulen stärker gefördert wird!

Dem dualen Bildungssystem in Deutschland kommt bei der Berufsausbildung eine besondere Bedeutung zu. Es ist ein wichtiger Baustein, um den zukünftigen Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken. Die duale Ausbildung ist keine Sackgasse und auch keine Notlösung, sondern – ganz im Gegenteil – ein attraktiver Weg zu einem Beruf, was sich nicht zuletzt auch in den Verdienstmöglichkeiten zeigt. Wir werden daher mehr als bisher in der Öffentlichkeit deutlich machen, dass für Fachkräfte mit abgeschlossener dualer Ausbildung ausgezeichnete Berufsaussichten mit Aufstiegschancen bestehen. Um den Einstieg in das duale System zu erleichtern, wollen wir die Praxisorientierung an den Schulen erhöhen. Vor allem das Handwerk ist auf Bewerberinnen und Bewerber angewiesen, die neben notwendigem theoretischem Wissen vor allem praktische Fertigkeiten mitbringen. Technisch-praktische Fachkompetenz werden wir entsprechend als Bildungsstandard in den Lehrplänen verankern. Zur Stärkung der beruflichen Bildung werden wir die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer gezielt fördern. Wir werden die Sachausstattung und insbesondere die Personalsituation an unseren Berufsschulen deutlich verbessern. Dazu wollen wir wieder mehr Studienanfänger für das Studium des Lehramtes an Berufsschulen und Berufskollegs begeistern, die Studienbedingungen verbessern und die Übernahme in den Schuldienst erleichtern. Auch wollen wir die Übernahme berufserfahrener Meister in den Schuldienst ermöglichen, um vor allem im technischen Bereich den Lehrermangel zu bekämpfen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung praktisch umgesetzt wird. Hierzu muss es zu einer Angleichung der Vorzüge für Studenten und Auszubildende kommen. Das Meister-Bafög hat sich seiner Einführung 1996 unter dem damaligen Bundesbildungsminister Jürgen Rüttgers bewährt. Wir wollen dieses Förderinstrument finanziell ausbauen und organisatorisch verbessern, um damit mehr individuelle Anreize für die höhere Berufsbildung zu setzen. Wir wollen berufliche Bildung attraktiver machen durch Unterstützung bei der Finanzierung von Ausbildung und Mobilität (Azubi-Ticket)

Die Berufsausbildung und die darauf aufbauende Qualifizierung wie etwa mit dem Meisterbrief sind Ausweis von Qualität und Exzellenz. Um gut ausgebildete Fachkräfte für unseren Mittelstand zu gewinnen und mehr Aufstiegschancen für Alle zu ermöglichen, müssen wir dem dualen Ausbildungssystem wieder mehr politische Aufmerksamkeit schenken. Die Freien Demokraten NRW wollen deshalb u.a. einen „Pakt für berufliche Bildung“ schaffen, das Berufsabitur ermöglichen und die Gleichwertigkeit akademischer und beruflicher Bildung wiederbeleben. Die berufliche Ausbildung muss außerdem  schon bei der Berufsorientierung in der Schule eine zentrale Rolle spielen. Bei der Berufsinformation sollen nicht nur Studienfächer, sondern gleichwertig auch stets konkrete Ausbildungsgänge vorgeschlagen werden.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Die AfD setzt sich dabei für folgende Punkte ein:
a) Neuausrichtung der Hauptschule als vorbereitende Gewerbeschule mit hohen Praxisanteilen und Umbenennung dieses Schultyps;
b) Aufwertung der Realschule mit eben diesen Praxisanteilen für das Kaufmännische, Technische und die Verwaltung;
c) Stärkung der Berufskollegs;
d) Das Gymnasium sollte sich wieder auf seine eigentliche Aufgabe konzentrieren, den Nachwuchs für die Universitäten heranzubilden.
Wir möchten insgesamt allen Schultypen ein Alleinstellungsmerkmal geben; dabei das Image stärken durch Marketing und objektive Leistungssteigerung mit Hilfe von Anreizen. Von den oberen Klassen der jeweiligen Schultypen sollten bereits Verbindung mit Betrieben aufgenommen werden. Auf jeden Fall benötigen wir eine viel intensivere Spracherziehung und Mathematik, um auf die Anforderungen in der Wirtschaft vorzubereiten.

Wie wollen Sie Arbeitgeber grundsätzlich unterstützen, wenn die Auswirkungen des Fachkräftemangels immer stärker zu Buche schlagen?

Die NRWSPD bekennt sich ausdrücklich zum Vorzeige-Modell der dualen Berufsausbildung. Unser duales System der beruflichen Bildung bietet Auszubildenden beste Bildungschancen, gute Ausbildungsbedingungen und damit die Chance für die Teilhabe an der Gesellschaft und eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Und es sichert den Unternehmen hochqualifizierte Beschäftigte. Unser Land braucht beides: Bestqualifizierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie bestqualifizierte Facharbeiterinnen und Facharbeiter, die eine berufliche Bildung durchlaufen haben. Um mehr junge Menschen für eine berufliche Ausbildung zu gewinnen, wollen wir das System gemeinsam mit Gewerkschaften und Arbeitgebern noch attraktiver gestalten: Die NRWSPD will für alle jungen Menschen, die eine Ausbildung anstreben, einen Platz sicherstellen. Wenn wir den Fachkräftemangel wirksam vermeiden wollen, müssen wir alle Talente nutzen und dürfen keinen Jugendlichen zurücklassen. Unser erfolgreiches Landesprogramm ‚Kein Abschluss ohne Anschluss‘ werden wir fortsetzen und ausbauen. Wir haben damit die Berufsorientierung in allen weiterführenden Schulen ab Jahrgangstufe 8 zu einem festen Bestandteil der schulischen Bildung gemacht. Mit der Verlängerung der Sekundarstufe I im Gymnasium auf 6 Jahre stellen wir auch hier wieder sicher, dass ein mittlerer Abschluss erreicht werden kann. Für Jugendliche und junge Erwachsene ohne Schulabschluss werden wir das Recht auf eine zweite Chance auch über das 18. Lebensjahr hinaus sicherstellen. Die Ausweitung flexibler Zugänge zur Ausbildung durch das Konzept der zertifizierten Teilqualifizierungen wollen wir gemeinsam mit den Partnern in NRW weiter vorantreiben. Dies ermöglicht formal gering qualifizierten Menschen, einen vollen Berufsabschluss in mehreren Schritten zu erwerben. Wir wollen die Attraktivität der beruflichen Ausbildung auch dadurch erhöhen, indem wir das fachbezogene Abitur an Berufskollegs stärken, um die Übergangsquote von Jugendlichen in die Ausbildung zu erhöhen. In besonders betroffenen Modellregionen werden wir zudem die Kooperation unterschiedlicher Institutionen der Bildung und der Wirtschaft zur Bekämpfung des Fachkräftemangels fördern. Wer die Ausbildung attraktiver gestalten will, muss auch die soziale Lage von Auszubildenden verbessern. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass die Verkehrsverbünde ein vergünstigtes Ticket für Azubis – gemeinsam mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern und analog zum Semesterticket – anbieten und günstigen Wohnraum für Auszubildende (beispielsweise auch in Wohnheimen in Städten mit einem engen Wohnungsmarkt) schaffen.

Das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist auch für Wirtschaft und Unternehmen eine große Chance dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Als Kooperationspartner vor Ort können sie den Schüler*innen frühe Praxiserfahrungen bieten, durch Praktika und Berufsfelderkundung. Die Unternehmen haben so die Möglichkeit schon frühzeitig während der Schulzeit die Branche, und die Berufe bei den Schüler*innen bekannt zu machen, und für eine Ausbildung in diesem Berufsfeld, oder sogar im eigenen Unternehmen zu werben.

Das Verhältnis zwischen beruflicher und akademischer Bildung ist aus der Balance geraten. Die duale Berufsausbildung gilt zwar als Garant unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, gerät jedoch durch den ungebremsten Trend zu Studium und Abitur zunehmend unter Druck. Wir dagegen wollen Schülerinnen und Schüler wieder von einer Berufsausbildung begeistern, damit wir heute schon dem Fachkräftemangel von morgen entgegenwirken können. Wir brauchen eine Steigerung des Interesses der Schülerinnen und Schüler an technisch-praktischen Berufen und die Betonung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Wir wollen die Ausbildungszahlen und das Ausbildungsinteresse deutlich steigern.

Die Berufsausbildung und die darauf aufbauende Qualifizierung wie etwa mit dem Meisterbrief sind Ausweis von Qualität und Exzellenz. Um gut ausgebildete Fachkräfte für unseren Mittelstand zu gewinnen und mehr Aufstiegschancen für Alle zu ermöglichen, müssen wir dem dualen Ausbildungssystem wieder mehr politische Aufmerksamkeit schenken. Die Freien Demokraten NRW wollen deshalb u.a. einen „Pakt für berufliche Bildung“ schaffen, das Berufsabitur ermöglichen und die Gleichwertigkeit akademischer und beruflicher Bildung wiederbeleben. Die berufliche Ausbildung muss außerdem  schon bei der Berufsorientierung in der Schule eine zentrale Rolle spielen. Bei der Berufsinformation sollen nicht nur Studienfächer, sondern gleichwertig auch stets konkrete Ausbildungsgänge vorgeschlagen werden.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Die unter der vorhergehenden Frage oben beschriebenen Maßnahmen im Bildungsbereich werden einigen bis jetzt fehlgeleiteten Gymnasiasten die Augen für die Möglichkeiten der nicht-akademischen Arbeitswelt öffnen und damit die Berufswahl beeinflussen. Folgende Punkt rücken dabei in den Fokus:
a) Imagepflege der jeweiligen Berufe und Anreize durch höhere Verdienstmöglichkeiten; Lohnentlastung und Lohnnebenkostenentlastung durch Umbau der Sozialabgaben;
b) Anreize für die einzelnen Firmen für die Ausbildung von Nachwuchs;
c) gezielte Einwanderungspolitik.

Integration durch Beschäftigung: Wie sorgen Sie dafür, dass Flüchtlinge und Asylsuchende eine Chance auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bekommen? Welche effizienten und praxisnahen Hilfestellungen sollten Unternehmer aus Ihrer Sicht dafür bekommen?

Deutschland braucht für seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung möglichst viele gut ausgebildete Menschen. Angesichts der demografischen Entwicklung liegt in der Zuwanderung der letzten Jahre deshalb eine große Chance. Die NRWSPD steht für eine Politik, die diese Chancen nutzen will. Dafür muss der Zugang zum Arbeitsmarkt durch Bildung und Qualifizierung sichergestellt werden. Mit unserem Integrationsplan NRW haben wir dafür die Grundlage gelegt. Der sichere Umgang mit der deutschen Sprache spielt dabei nicht nur im Handel, aber insbesondere dort eine entscheidende Rolle. Mit einem IntegrationPoint in jedem Jobcenter hat NRW ein flächendeckendes System des Zugangs zur beruflichen Integration geschaffen. Die landesfinanzierten Kommunalen Integrationszentren ergänzen dies u.a. im Bereich der schulischen Bildung und der Sprachkurse. Ziel ist es, für jede Geflüchtete und jeden Geflüchteten – aufbauend auf dem Erwerb sprachlicher und sozial-kultureller Kompetenzen – ein passgenaues Angebot der schulischen oder beruflichen Ausbildung oder Qualifizierung zu machen. Der Handel nimmt für die berufliche Perspektive geflüchteter junger Erwachsener eine entscheidende Rolle ein. Im Rahmen von ausbildungsplatzbegleitenden Maßnahmen und außer- und überbetrieblichen Integrations- und Fördermaßnahmen wollen wir die Unternehmer, die sich der Aufgabe der beruflichen Integration von Geflüchteten stellen, unterstützen und gleichzeitig von allgemeinen Integrationsaufgaben, wie der weiteren begleitenden sprachlichen und sozialkulturellen Förderung, entlasten. Eine Schlüsselstellung nehmen dabei die Berufskollegs ein. Wir fordern den Bund auf, hierfür die Zahl der Integrationskurse deutlich zu erhöhen und auch die Vermittlung der Sprachkenntnisse bis zum höheren Niveau C1 zu fördern (und nicht nur bis zur Stufe B1). Gemeinsam mit Industrie, Mittelstand, Handwerk und Handel sowie den Gewerkschaften in NRW wollen wir einen Pakt für die interkulturelle Öffnung der Arbeitswelt schließen und diese weiter vorantreiben.

Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt ist für Unternehmen in der Tat
immer noch oft sehr aufwendig. Rechtliche und praktische Hürden müssen hier überwunden werden. Der Aufenthaltsstatus der Geflüchteten und damit verbunden die rechtlichen Voraussetzungen um arbeiten zu dürfen, sind immer noch schwer zu durchschauen. Wir wollen deshalb Arbeitsverbote und Vorrangprüfung bei der Arbeitsagentur dauerhaft und flächendeckend abschaffen und ganzheitliche Arbeitsmarktprogramme für Flüchtlinge auflegen. Aber auch die Zukunftsplanung für Unternehmen muss erleichtert werden. Zwar können Auszubildende jetzt relativ sicher für die Zeit der Ausbildung und für zwei weitere Jahre in Deutschland bleiben und arbeiten, aber für normale Arbeitsverhältnisse gilt immer noch, dass Duldungen und Aufenthaltsstatus unabhängig von einem Job befristet werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bleiberechtsregelungen für langjährig Geduldete, die gut integriert sind, stärker angewandt werden. Wenn die rechtlichen Hürden genommen sind, fehlen den meisten Geflüchteten aber dennoch Sprachkenntnisse und berufliche Qualifikationen. Die Förderung des Spracherwerbs, so früh wie möglich für alle Geflüchteten, schulische Bildung, berufliche Ausbildung und Studium, ebenso wie die Anerkennung und Weiterbildung vorhandener beruflicher Qualifikationen, aber auch eine sozialpädagogische Begleitung sind daher mit entscheidende Aspekte für eine gelingende Integration. Deshalb haben wir an den Berufskollegs für Jugendliche ab 16 Jahren und junge
Erwachsene Internationale Förderklassen eingerichtet. An Weiterbildungskollegs wurden für erwachsene Geflüchtete zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, einen Schulabschluss zu erwerben, und das Instrument der Vorkurse ausgeweitet. Zugangshürden wurden gesenkt. Zusätzlich gibt es nun das Angebot ‚Fit für mehr!‘, das unabhängig von der Schulpflicht und der Bleibeperspektive für 16- bis 25-jährige Neuzugewanderte zugänglich ist. Es bietet die Chance, sich schulisch auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vorzubereiten. Außerdem hat NRW seit 2015 für Angebote zur Deutschförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren jährlich 3,2 Mio. Euro Weiterbildungsmittel zur Verfügung gestellt. Die Bundesagentur für Arbeit und die Landesregierung haben das Programm Early Intervention NRW+ auf alle 30 Arbeitsagenturbezirke in Nordrhein-Westfalen ausgedehnt. Bei Early Intervention NRW+ wird bereits vor der endgültigen Entscheidung über einen Asylantrag geprüft, welche Qualifikationen Geflüchtete mit Bleibeperspektive mitbringen, um sie zügig in die Arbeitsvermittlungsprozesse einbinden zu können. Hierbei finanziert die Landesregierung u.a. Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Das Programm Early Intervention NRW+ wird ergänzt durch sogenannte „Integration Points“, die zeitnah ebenfalls flächendeckend in NRW eingerichtet werden. Geflüchteten soll auf diese Weise eine zentrale Anlaufstelle mit verschiedenen Behörden unter einem Dach angeboten werden. Der bundesweit erste Integration Point ging im Oktober 2015 in Düsseldorf an den Start. Aktuell (Stand: Januar 2017) verfügt NRW über 49 „Integration Points“ in allen Teilen des Landes. Auch diese Maßnahme ist bundesweit einmalig in NRW.

Für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt wollen wir enger mit den Unternehmern, Verbänden und Kammern kooperieren und verbindliche Angebote machen. Nach bayerischem Vorbild wollen wir in einem Pakt für Integration mit der Wirtschaft konkrete Ziele für die Schaffung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen formulieren. Wir werden Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreien, die der Einstellung von Flüchtlingen oft im Wege steht und nicht zwangsläufig erforderlich ist. Wir wollen geeignete Rahmenbedingungen für berufsschulpflichtige Flüchtlinge schaffen und dabei Berufskollegs, Weiterbildungskollegs, Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen beteiligen und die Arbeitsvermittlung frühzeitig einbinden. Wir wollen die Beschulung von geflüchteten Heranwachsenden ohne Schulabschluss ermöglichen. Konkret streben wir an, für die Integration von Flüchtlingen durch die Weiterbildungseinrichtungen ein Bedarf deckendes Förderprogramm aufzulegen und dabei mit Mittel des Bundes und aus europäischen Programmen einzubeziehen.

]Die Freien Demokraten NRW setzen sich dafür ein, dass Deutschland endlich ein modernes Einwanderungsgesetz erhält, das die Einwanderung steuert und klare Kriterien benennt. Dabei wollen wir die bestehende Blue Card verbessern, um Menschen, die bereits ein Arbeitsplatzangebot vorliegen haben, eine zügige Einwanderung zu erlauben. Zudem wollen wir ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild einführen, das mit Kriterien wie Bildungsgrad, Sprachkenntnisse, Alter und Beruf am Fachkräftebedarf unseres Arbeitsmarktes ausgerichtet wird. Grundvoraussetzung für eine Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft sind außerdem deutsche Sprachkenntnisse. Dazu gehören etwa eine Deutschförderung für Fachkräfte, verbindliche Sprachtests und Sprachförderung vor der Einschulung. Und wir wollen dafür sorgen, dass schulische und berufliche Abschlüsse von Einwanderern bei vorliegend gleichwertiger Qualifikation schneller, unbürokratischer und bundesweit vergleichbar anerkannt werden. Am einfachsten sind dabei diejenigen Menschen zu integrieren, die bei uns ihre Ausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Diese Eingewanderten sollen daher anderthalb Jahre Zeit bekommen, einen ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. Hierfür wollen wir auch zielgerichtete Beratungs- und Unterstützungsangebote aufbauen.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Dazu liegt keine Antwort der Partei vor.

Kriegsflüchtlinge sollten idealerweise während ihres zeitlich begrenzten Aufenthaltes mit ihren Möglichkeiten dazu beitragen, der helfenden Gesellschaft etwas zurück zu geben. Eine langfristige Anstellung auf dem Arbeitsmarkt ist aber i.d.R. nicht verwirklichbar, insbes. da die Personen nur einen temporären Schutz genießen. Letztlich werden diese Personen nach Befriedung beim Aufbau ihres Landes benötigt. Gerade im Einzelhandel sind auch kommunikative Fähigkeiten relevant. Es mangelt jedoch bei den Asylbewerbern sehr häufig an den Sprachkenntnissen. Ein Einsatz der Asylbewerber im Einzelhandel ist kurz- bis mittelfristig illusorisch und eine Förderung wäre nicht zielführend.

Kontaktdaten der auskunftgebenden Parteien:

SPD NRW
Kavalleriestraße 16
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/13 62 20
Fax: 0211/13 62 23 01
Mail: info[at]nrwspd.de

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nordrhein-Westfalen
Oststr. 41-43
40211 Düsseldorf
Tel.: 0211/38 66 60
Fax: 0211/38 66 699
Mail: info[at]gruene-nrw.de

CDU NRW
Wasserstr. 6
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/13 60 00
Fax: 0211/13 60 059
Mail: info[at]cdu-nrw.de

FDP NRW
Wolfgang-Döring-Haus
Sternstr. 44
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211/49 70 90
Fax: 0211/49 70 950
Mail: info[at]fdp-nrw.de

Piraten NRW
Akademiestraße 3
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/54 22 33 10
Fax: 0211/54 22 34 99
Mail:kontakt[at]piratenpartei-nrw.de

DIE LINKE NRW
Alt-Pempelfort 15
40211 Düsseldorf
Tel.: 0211/70 06 00 00
Fax: 0211/70 06 00 19
Mail: lgs[at]dielinke-nrw.de

Alternative für Deutschland NRW
Münsterstraße 306
40470 Düsseldorf
Tel.: 0211/54 55 89 50
Fax: 0211/54 55 89 59
Mail:geschaeftsstelle[at]afd.nrw